BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches GesetzbuchErster Theil. Von dem Personen-Rechte.Erstes Hauptstück. Von den Rechten, welche sich auf persönliche Eigenschaften und Verhältnisse beziehen.III. Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit§ 24

§ 24

In Kraft seit 01. Juli 2018
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