JudikaturOGH

RS0075747 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Dezember 1919

(Zu § 24 ABGB) Beim Zutreffen mehrerer der im § 24 ABGB aufgestellten Voraussetzungen ist als vermuteter Todestag derjenige anzunehmen, an welchem die Vermutung des Todes zuerst gegeben war.

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