JudikaturOGH

RS0034379 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Dezember 1988

Voraussetzung dafür, daß eine Servitut gemäß § 1488 ABGB durch eine Widersetzlichkeit gegenüber dem Pächter erlischt, ist, daß der Pächter den gesamten Besitz allein ausübt.

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