JudikaturOGH

RS0015771 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 1956

§ 1488 ABGB bezieht sich nur auf die Ersitzung der Freiheit des Eigentums von Dienstbarkeiten und ist daher auf Benützungsrechte aus dem Miteigentum nicht anwendbar.

Rückverweise