BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches GesetzbuchErster Theil. Von dem Personen-Rechte.Drittes Hauptstück Rechte zwischen Eltern und KindernZweiter Abschnitt Abstammung des Kindes§ 142

§ 142 Rechtsnachfolge in Abstammungsangelegenheiten

In Kraft seit 01. Juli 2018
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