Der Bürge kann aber, selbst wenn er sich ausdrücklich nur für den Fall verbürget hat, daß der Hauptschuldner zu zahlen unvermögend sey, zuerst belanget werden, wenn über das Vermögen des Hauptschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder wenn der Hauptschuldner zu der Zeit, als die Zahlung geleistet werden sollte, unbekannten Aufenthaltes, und der Gläubiger keiner Nachlässigkeit zu beschuldigen ist.
Rückverweise
Bundesimmobiliengesetz
§ 36 Haftungen des Bundes
…1) Der Bund haftet gemäß § 1356 ABGB als Ausfallsbürge für alle von ihm vor dem Zeitpunkt des jeweiligen Rechtsüberganges gemäß § 13 eingegangenen, auf die Objekte gemäß Anlage A bezogenen Verpflichtungen…
GSAG · GeoSphere Austria-Gesetz
§ 26 Übergangsbestimmungen zum 4. Abschnitt (Personalrecht)
…sowie der Lehrlinge gemäß Abs. 13, die in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur GSA überführt werden, haftet der Bund wie ein Ausfallsbürge (§ 1356 ABGB). Die Höhe der Haftung ist mit jenem Betrag begrenzt, der sich ein Tag vor dem Ausscheiden dieser Personen aus den für diese maßgeblich gewesenen besoldungsrechtlichen…
LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 418 Bürgschaft
…ABGB). (2) Hat das Mitglied des Arbeitgeberzusammenschlusses seine Verpflichtungen aus der Zuteilung gegenüber dem Zusammenschluss nachweislich erfüllt, haftet es nur als Ausfallsbürge (§ 1356 ABGB). (3) Bei Insolvenz des Arbeitgeberzusammenschlusses entfällt die Haftung des Mitglieds als Bürge, wenn die zugeteilte Arbeitskraft Anspruch auf Insolvenz-Entgelt nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz…
BVWG-Gesetz
§ 4 Überleitung von Bediensteten
… 1948, BGBl. Nr. 86/1948, Inhalt des Arbeitsvertrages zwischen der Gesellschaft und den einzelnen Dienstnehmern. Der Bund haftet wie ein Ausfallsbürge (§ 1356 ABGB) jedem aktiven Bediensteten, der sich am Tag vor dem Wirksamwerden der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch in einem Dienstverhältnis Bund/Bundesversuchswirtschaften Wieselburg, Fuchsenbigl und…
EheG · Ehegesetz
§ 98 Haftung für Kredite
…wird. Dieser Antrag muß in der Frist nach § 95 gestellt werden. (2) Der Ausfallsbürge nach Abs. 1 kann vorbehaltlich des § 1356 ABGB nur wegen des Betrags belangt werden, der vom Hauptschuldner nicht in angemessener Frist hereingebracht werden kann, obwohl der Gläubiger gegen ihn nach Erwirkung eines Exekutionstitels…
WaStG · Wasserstraßengesetz
§ 24 Bestimmungen für Bedienstete, die Arbeitnehmer der Gesellschaft werden
…Ansprüche der Bediensteten, die gemäß § 23 Abs. 1 und 2 Arbeitnehmer der Gesellschaft werden, haftet der Bund wie ein Ausfallsbürge (§ 1356 ABGB). Die Höhe der Haftung ist mit jenem Betrag begrenzt, der sich am Tag vor der Wirksamkeit des Ausscheidens aus dem Bundesdienst aus der für diese…
Bundesbahngesetz
§ 52 Übernahme der Bediensteten und der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger
…und Pflichten des Bundes gegenüber den aktiven Bediensteten und den Empfängern von Ruhe- und Versorgungsgenüssen fort. (1a) Der Bund hat wie ein Ausfallsbürge (§ 1356 ABGB) jedem aktiven Bediensteten, der sich zum Stichtag 31. Dezember 1992 in einem Dienstverhältnis zum Bund/Wirtschaftskörper Österreichische Bundesbahnen befunden hat, für die Befriedigung…
Spanische Hofreitschule-Gesetz
§ 8 Personalregelungen
…der bezugsrechtlichen Ansprüche haftet der Bund den Bediensteten gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 und 3 wie ein Ausfallbürge (§ 1356 ABGB). Die Höhe dieser Haftung ist mit jenem Betrag begrenzt, der sich am 31. Dezember 2000 aus dem für den aktiven Bediensteten maßgeblich gewesenen Besoldungsverhältnis…
FMABG · Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
§ 15 Überleitung von Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen
…Befriedigung der bezugsrechtlichen Ansprüche von Arbeitnehmern gemäß Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 hat der Bund wie ein Ausfallsbürge (§ 1356 ABGB) zu haften. Die Höhe der Haftung ist mit jenem Betrag begrenzt, der sich am Tag vor der Wirksamkeit des Ausscheidens aus dem Bundesdienst aus der…
BB-SozPG · Bundesbediensteten-Sozialplangesetz
§ 5 Vorruhestandsgeld
…nach § 3 karenzierten Beamten für die Befriedigung ihrer nach Abs. 1 gegen die ausgegliederte Einrichtung erwachsenden Forderungen wie ein Ausfallbürge (§ 1356 ABGB). (5) Das Vorruhestandsgeld gilt als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988…
§ 13 Vorruhestandsgeld
…nach § 12 karenzierten Vertragsbediensteten für die Befriedigung ihrer nach Abs. 1 gegen die ausgegliederte Einrichtung erwachsenden Forderungen wie ein Ausfallbürge (§ 1356 ABGB). (5) Das Vorruhestandsgeld gilt als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988…