§ 11 Mitverschulden des Geschädigten — PHG
Trifft den Geschädigten oder jemanden, dessen Verhalten er zu vertreten hat, ein Verschulden, so ist § 1304 ABGB sinngemäß anzuwenden.
…dass der Kläger in die Maschine steige, um die feststeckende Palette zu richten, und dabei verletzt werde. Dem Kläger sei kein Mitverschulden iSd § 11 PHG, der auf eine sinngemäße Anwendung des § 1304 ABGB verweise, anzulasten. Bei seiner Vorgangsweise sei nur das seitliche Hineingreifen in den Quetschbereich unüblich gewesen…
…146.546,- stehe der klagenden Partei unter Berücksichtigung des Verschuldens ihres Geschäftsführers, dessen Verhältnis sich zur Fehlerhaftigkeit des Produktes nicht bestimmen lasse, nach den §§ 11 PHG, 1304 ABGB die Hälfte zu. Eine Haftung der beklagten Partei aus einem anderen Rechtsgrund bestehe nicht. Das von beiden Parteien angerufene Berufungsgericht wies in Stattgebung…
…sei, auch wenn diese nicht nach dem PGH, sondern nach anderen gesetzlichen Bestimmungen für den Schaden einzustehen hätten. Die klagende Partei müsse sich gemäß § 11 PHG nur ihre eigene Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten bzw das Verschulden ihrer eigenen Leute anrechnen lassen. Dazu gehöre zwar der Geschäftsführer als Organ und der Betriebsleiter…
…Verhältnis zur Schadensverursachung durch den Produktfehler ganz überwiegendes Verschulden des Klägers vor, weshalb die - grundsätzlich zu bejahende Haftung der beklagten Partei gemäß § 11 PHG gänzlich entfalle. Die von der zweiten Instanz zugelassene Revision des Klägers ist zulässig und im Ergebnis berechtigt. Nach § 5 Abs 1 PHG…
…beide Ursachen kumulativ zusammengewirkt hätten. Selbst wenn sich aber im zweiten Rechtsgang eine Haftung der Beklagten dem Grunde nach herausstellen sollte, wäre gemäß § 11 PHG der § 1304 ABGB sinngemäß anzuwenden, wenn den Geschädigten ein Verschulden träfe. Dies sei hier zu bejahen, weil bei jeder gefährlichen Freizeitsportart ein erhebliches…
…zum Tragen, weil nach den Feststellungen keiner der beiden Tatbestände verwirklicht wurde. 2.7. Schließlich reklamiert die Beklagte das weit überwiegende Mitverschulden des Klägers (§ 11 PHG iVm § 1304 ABGB) wegen seines absolut verantwortungslosen und leichtsinnigen Verhaltens. Die Frage der Eigenverantwortung und des Mitverschuldens des Benützers kann nur einzelfallbezogen beantwortet…
…nicht nur die fehlende Wartung des Schiebemechanismus, sondern auch der nicht fachgerechte Einbau des Kamins gewesen sei, wobei die Verteilung des Schadens nach § 11 PHG mangels Bestimmbarkeit der Anteile im Verhältnis 1:1 stattfinde. Es bedürfte aber noch wesentlicher Feststellungen zur Schadenshöhe und zu den Dauerfolgen aus neurologischer Sicht. Die…
…1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO). Begründung: 1. Zur außerordentlichen Revision des Klägers: Es trifft zwar zu, daß zu § 11 PHG selbst keine oberstgerichtliche Judikatur vorliegt. Dennoch ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zu lösen, weil zur Frage…
…Allerdings trifft den Kläger, der bei der Aufstellung der Leiter nicht auf die vollständige Spannung der Perlongurten geachtet hat, ein Mitverschulden (§ 11 PHG), dem hier aber ein geringeres Gewicht als dem Produktfehler zukommt. Der erkennende Senat gewichtet dieses Mitverschulden mit einem Viertel. Damit ist die Rechtssache…
…daher ein Konstruktionsfehler an, der den berechtigten Sicherheitserwartungen durchschnittlicher Benützer widerspreche und mit dessen Schadensursächlichkeit gerechnet werden müsse. Das dem Kläger zuzurechnende Eigenverschulden (§ 11 PHG iVm § 1304 ABGB) sei so schwerwiegend, dass eine Aufteilung im Verhältnis 3 : 1 geboten sei. Diese Aufteilung habe nach Verschuldenskriterien zu…
…einem geschädigten Dritten lediglich zur Solidarhaftung führt. 4. Dem Einwand der Beklagten, die Erstklägerin habe das Verhalten ihres Ehegatten im Sinn des § 11 PHG zu vertreten und müsse sich dessen Verschulden anrechnen lassen, kann nicht gefolgt werden. Der Oberste Gerichtshof hat sich in jüngerer Zeit bereits wiederholt mit der…
…Raumteiler und ihrer allfälligen Fehlerhaftigkeit im Sinne des Produkthaftungsgesetzes nicht mehr von Bedeutung, musste doch das Klagebegehren angesichts des in zweiter Instanz mit § 11 PHG begründeten Entfalls der Produkthaftung jedenfalls scheitern. Das Berufungsgericht ließ daher die Revision zur Lösung von Rechtsfragen zu, die seiner eigenen Ansicht nach nicht entscheidungswesentlich sind…
…ordentliche Revision zu. Es fehle Rechtsprechung zu § 3 PHG in einem vergleichbaren Fall. Überdies fehlten ausreichende grundsätzliche Aussagen zur Gewichtung der Zurechnungsgründe nach § 11 PHG. Auf eine allfällige Haftung der Erstbeklagten als Anscheinshersteller wegen ihres Namensschildes auf dem Filterkessel komme es nicht an, weil sie ohnehin als (tatsächlicher) Hersteller der…
…Der Anspruch bleibe ein solcher des Verletzten. Das Mitverschulden des Verletzten sei daher zu berücksichtigen. Zu prüfen sei daher, ob Thomas A***** gemäß § 11 PHG ein Mitverschulden zu vertreten habe. Die beklagte Partei habe dazu vorgebracht, daß Thomas A***** den Bagger bei der vorhandenen Neigung des Geländes überhaupt nicht hätte…
…PHG sei die beklagte Partei als Hersteller, als Unternehmer, anzusehen, weil sie durch die Montage der Einzelteile ein Endprodukt hergestellt habe, das sie iSd § 11 PHG auch durch den Verkauf an den Dienstgeber der beiden Kläger in Verkehr gebracht habe. Der beklagten Partei sei nicht gelungen zu beweisen, dass ein allfälliger…
…Beklagte dem Kläger für die zukünftigen Schäden aus dem Tauchunfall zur Gänze hafte. Das Berufungsgericht führte dazu - soweit im Revisionsverfahren noch wesentlich - aus, gemäß § 11 PHG sei das Mitverschulden des Geschädigten nach § 1304 ABGB zu beurteilen. Im Nachhinein wisse man naturgemäß genau, welche Möglichkeiten zur Schadensverhinderung es gegeben hätte. Daher…
…sich eine Gehilfenzurechnung auf Geschädigtenseite nur in sondergesetzlichen Bestimmungen (zB § 7 Abs 2 EKHG, § 15 AtomHG 1999, § 11 PHG). Entgegen der Ansicht von Dullinger (Mitverschulden des Gehilfen, JBl 1990, 20 [91]; dieselbe, Zum Mitverschulden von Gehilfen bei Haftung ex delicto, JBl …
…Pflicht. 3. Zur Revision des Klägers: Ein Mitverschulden im Sinne des § 1304 ABGB (hier im Verhältnis zur erstbeklagten Partei iVm § 11 PHG) setzt weder ein Verschulden im technischen Sinn noch die Rechtswidrigkeit des Verhaltens voraus. Es genügt die Sorglosigkeit gegenüber den eigenen Gütern (RIS Justiz RS0032045; RS0022681…
…die Verletzungen verhindert oder zumindest vermindert hätte. Das Berufungsgericht hob das Ersturteil auf und erklärte den Rekurs an den Obersten Gerichtshof für zulässig. Gemäß § 11 PHG sei das Mitverschulden des Geschädigten nach § 1304 ABGB zu beurteilen. Es bestehe in einer Sorglosigkeit gegenüber den eigenen Gütern. Bei Unterlassung von Schutzmaßnahmen zur…
…gänzlichen Verneinung der Ersatzpflicht des Produzenten führen könnte (vgl Koziol, Haftpflichtrecht I2 241, 245 und Fitz-Purtscheller-Reindl, Produkthaftung Rz 2 und 6 zu § 11 PHG), ist er aber jedenfalls nicht. Es ist daher das Berufungsurteil aufzuheben und die Rechtssache zur Erledigung der Beweisrüge und neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen…
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