§ 1271 — ABGB
Redliche und sonst erlaubte Wetten sind in so weit verbindlich, als der bedungene Preis nicht bloß versprochen; sondern wirklich entrichtet, oder hinterlegt worden ist. Gerichtlich kann der Preis nicht gefordert werden.
Gewerbetreibenden abgeschlossen werden. Der Gesetzgeber wollte mit diesem Gesetz derartige Wetten keinesfalls gegenüber anderen redlichen und sonst erlaubten Wetten dadurch fördern, daß sie entgegen § 1271 ABGB auch dann verbindlich sein sollten, wenn der bedungene Preis bloß versprochen, aber nicht wirklich entrichtet oder hinterlegt wurde.…
aber nicht tatsächlich erfüllt werden soll. Dazu wird später ein glattstellendes Gegengeschäft zum selben Termin getätigt. Ein Spiel oder eine Wette im Sinne des § 1271 ABGB liegt in diesen Fällen allerdings nur dann vor, wenn der Wille des einen Teils, eine effektive Lieferung auszuschließen, dem Partner bekannt war oder bekannt sein…
Umstand, dass es vom Zufall abhängt, wer die gesuchte Banknote erlangt, macht die Auslobung noch nicht zu einem Glücksvertrag mit der Rechtsfolge der Unklagbarkeit (§ 1271 ABGB).…
…angebotene Glücksspiel sei unerlaubt gewesen, weil sie nicht die in Österreich erforderliche staatliche Genehmigung für das Glücksspiel habe. Das Erstgericht argumentierte auch damit, § 1271 ABGB sei eine Eingriffsnormen nach Art 9 Rom I VO. 4. Das Berufungsgericht teilt die Einschätzung des Erstgerichts, dass der Kläger Verbraucher nach Art…
…Schuldverhältnisse, 1928, S. 616). Aber auch, wenn die Beträge von der Klägerin in die vom Beklagten behauptete Gesellschaft bürgerlichen Rechtes eingebracht worden wären, stunde § 1271 ABGB. der Rückforderung ihrer Einlage nicht entgegen, da der Gesellschaftsvertrag zum Zwecke gemeinsamen Spieles kein Glücksvertrag ist (Wolff in Klang[2] V, S. 983, Anm. 19…
…1987, 12). Diesen Beweis hat die Klägerin im Verfahren nicht erbracht. Es bedarf daher keiner weiteren Erwägungen zu der Frage, ob die Forderung gemäß § 1271 ABGB als bloß versprochener Wettpreis uneinklagbar ist (vgl JBl 1982, 490; SZ 58/184).…
Daß der Gesetzgeber im § 1271 ABGB redliche und sonst erlaubte Wetten, bei denen der bedungene Preis bloß versprochen wird, nur zu Naturalobligationen erklärt hat, ist dadurch zu erklären, daß er "diese…
…maßgeblichen Bestimmungen in Frage. Da der Preis, den die Klägerin nun begehrt, weder wirklich entrichtet noch hinterlegt wurde (§ 1273 ABGB), kann er zufolge § 1271 ABGB gerichtlich nicht eingefordert werden (Krejci aaO §§ 1267-1274 ABGB Rz 44 ff). Aus den Teilnahmebedingungen ergab sich nicht, daß nur das Los Nr…
…die Irre geführt werden, sollen dagegen klagbar sein. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der bedungene Preis "wirklich entrichtet oder hinterlegt worden ist" (§ 1271 ABGB). Die im Allgemeinen für die Wette oder ein Spiel geltenden Regelungen sollen - wie erwähnt - dort nicht gelten, wo ein Unternehmer auf unzulässige Weise und zum…
…habe den Status des Verbrauchers. Mangels einer Rechtswahl folge daraus die Anwendung des österreichischen Rechts. Wesentliches Argument für die Abweisung des Klagebegehrens war § 1271 ABGB: «Redliche und sonst erlaubte Wetten sind in so weit verbindlich, als der bedungene Preis nicht bloß versprochen; sondern wirklich entrichtet, oder hinterlegt worden ist…
… 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig. 1. Das Berufungsgericht qualifizierte die zwischen den Parteien abgeschlossenen Geschäfte als – als solche § 1271 ABGB unterliegende – Differenzgeschäfte. Es ließ die ordentliche Revision mangels Rechtsprechung zur – vom Berufungsgericht verneinten – analogen Anwendbarkeit des § 1 Abs 5…
…die verdeckte Kreditierung einer Spielschuld durch einen Spielpartner vorläge (Wolff a.a.O., 993 und 997; Ehrenzweig, System[2], Bd. 2/1, 616). Die Anordnung des § 1271 ABGB, die gemäß § 1272 Satz 2 ABGB auch für Glückspiele gilt, bringt zum Ausdruck, daß die Rechtsordnung einen gültigen Verpflichtungsgrund aus Spiel- und Wettvereinbarung in…
… ... so hohe Verluste erlitten, daß die finanziellen Mittel zur Bezahlung der Gewinne nicht mehr" ausgereicht hätten. Ihre Wettschuld sei jedoch gemäß § 1271 ABGB ohnehin nicht klagbar. Nach den maßgeblichen Wettbedingungen hätte der Wettpreis ihrem Bankkonto überdies noch vor Beginn des Fußballspiels am 8. Mai 1996…
…Die dennoch getroffene Vereinbarung gelte nach Satz 2 der Gesetzesstelle als Wette, sei nach den Vorschriften über Glücksverträge zu beurteilen und begrunde daher gemäß § 1271 ABGB. nur eine unklagbare Naturalobligation. Würde aber der Vertrag vom 23. Dezember 1954 als Erbschaftskauf oder -schenkung aufgefaßt, so sei er mangels notarieller Form (§ 1278…
…Unternehmen praktizierte Unsitte zu unterbinden. Der Anspruch sei auch gerichtlich einklagbar. Damit stelle diese Vorschrift eine verbraucherspezifische lex specialis zu §§ 1271 ff ABGB dar. 2.4.4.1. Eingehend hat sich mit der Rechtsnatur des § 5j KSchG auch Fenyves auseinandergesetzt (Zur Deckung von Ansprüchen nach …
… 502 Abs 1 ZPO unzulässig. Entscheidungswesentlich ist die Vertragsauslegung nach den Umständen des Einzelfalls: 1. Die Revisionsausführungen zur Unklagbarkeit eines Differenzgeschäftes (§ 1271 ABGB) sind nicht entscheidungswesentlich, weil das Berufungsgericht ohnehin und nach der von ihm richtig dargestellten Rechtslage (§ 1 Abs 5 BWG iVm…
…mit dieser noch eigene wirtschaftliche oder sonstige Zwecke verfolgten. Der Auslobende wolle zu einer bestimmten Tätigkeit veranlassen. § 762 BGB (sinngemäß § 1271 ABGB entsprechend) gelte hier nicht. Grassl Palten in FS Bydlinski (2002), 153 f, grenzt den Geltungsbereich des § 1271 ABGB - überzeugend - nach seinem…
…vom Zufall abhing, wessen Schlüsselcode gezogen wird, macht das vorliegende „Gewinnspiel“ nicht zu einem Glücksvertrag mit der Rechtsfolge der Unklagbarkeit nach § 1271 ABGB (vgl 5 Ob 624/59 = RZ 1960, 81; 2 Ob 251/06k; RIS Justiz RS0015889 ua). Aus den „Wertungen…
…die 28.000 S nur durch Drohung erreicht habe. Rechtlich qualifizierte das Erstgericht den aus dem Spiel des Klägers entstandenen Anspruch als Spielgewinn, der gemäß § 1271 ABGB nicht eingeklagt werden könne, und zwar auch dann nicht, wenn darüber ein Schuldschein ausgestellt worden sei. Das Berufungsgericht gab dem Klagebegehren statt und erklärte die…
…vom Kläger betriebenen Gasthaus gewesen. Er habe für die W*****gesellschaft m.b.H. bloß die „fließenden Bargeldbeträge ab[ge]wickelt und verwaltet". Damit sei § 1271 ABGB auf ihn jedoch nicht anwendbar. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs unterliegt zwar ein von einer Person, die nicht am Spiel teilnimmt, gewährter Kredit für…
…nicht angenommen und den Wettgewinn nicht ausbezahlt habe. In rechtlicher Hinsicht führte das Erstgericht aus, daß der Preis einer Wette (§ 1270 ABGB) gemäß § 1271 ABGB nicht gerichtlich eingefordert werden könne. Die Beklagte habe aber ausdrücklich erklärt, den Einwand der Naturalschuld nicht zu erheben. Die Einklagbarkeit des Gewinnanspruchs sei in der…
…die Irre geführt werden, sollen dagegen klagbar sein. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der bedungene Preis 'wirklich entrichtet oder hinterlegt worden ist' (§ 1271 ABGB). Die im Allgemeinen für die Wette oder ein Spiel geltenden Regelungen sollen... dort nicht gelten, wo ein Unternehmer auf unzulässige Weise und zum Nachteil der…
…Bundesgerichtshofs - ein vertraglicher Anspruch, allenfalls ein Anspruch aus einseitiger Verpflichtungserklärung nach Art der Auslobung sei). Die Regelung laufe letztlich darauf hinaus, "dass der in §1271 ABGB aus anderen Gründen vorgesehene Einwand der Unklagbarkeit von Wett- und Spielschulden für unseriöse (und zumindest wettbewerbsrechtswidrige) Gewinnzusagen beseitigt wird." Nach der Rechtsprechung komme es "wesentlich…
…Z 9 a StPO geltend macht. Der Berufung kommt Berechtigung zu. Buchmachersportwetten unterliegen den Bestimmungen der §§ 1270 ff ABGB und begründen gemäß § 1271 ABGB nur dann einklagbare Forderungen, wenn der Gewinn nicht bloß versprochen, sondern wirklich entrichtet oder hinterlegt worden ist. Entrichtung und Hinterlegung können nicht durch andere Verhaltensweisen…
…die Gefahr solcher Ausnützung solche Verträge bedenklich. Dem entspricht, daß die Wette, das Spiel und das Los auch dann, wenn sie erlaubt sind, gemäß § 1271 ABGB nur eine Naturobligation begründen. Auch hiebei ist die Gefahr der Ausnützung schutzwürdiger Personen besonders groß. Indizien für Sittenwidrigkeit sind ferner eine zu mißbilligende Kommerzialisierung (Krejci…
…aus den Devisentermin- und Optionsgeschäften damals ja bereits eingetreten waren. Dem widersprechen die Beklagten, deren Ausführungen sich im wesentlichen wie folgt zusammenfassen lassen: Gemäß § 1271 ABGB seien Ansprüche aus redlichen oder erlaubten Wetten nur soweit verbindlich, als der bedungene Preis nicht bloß versprochen, sondern wirklich entrichtet oder hinterlegt worden ist. Davon…
…entgegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen Kreditwetten zuzulassen, sei nicht als Verzicht auf die Einwendung der Unklagbarkeit zu verstehen. Ein solcher Verzicht wäre aber ohnehin unwirksam. § 1271 ABGB diene nicht nur dem Schutz der Spieler vor Übereilung, sondern solle aus Gründen des allgemeinen Interesses die Durchsetzbarkeit von Glücksverträgen in engeren Sinne möglichst einschränken…
…aus den jeweiligen Kursdifferenzen gerichtet gewesen seien. Sie unterlägen daher den Bestimmungen des ABGB über Spiel und Wette; daraus entstandene Verluste seien gemäß § 1271 ABGB nicht einklagbar. Könnte die klagende Partei diese Beträge vom Beklagten nicht einfordern, so bestünde auch kein Anlaß zur Fälligstellung dessen weit innerhalb des Kreditrahmens befindlichen…
…1029 ABGB die vom Kläger abgeschlossenen Wetten unmittelbar mit der beklagten Partei zustandegekommen seien. Es sei aber zu prüfen, ob Unklagbarkeit im Sinn des § 1271 ABGB vorliege, wie nunmehr in der Berufung behauptet werde. Infolge dieses von Amts wegen wahrzunehmenden Umstandes liege in den diesbezüglichen Berufungsausführungen keine unzulässige Neuerung. Unklagbarkeit sei…
…das Guthaben auf dem Geschäftskonto der Klägerin, bei dem es sich um den Ertrag aus den zwischen den Parteien abgeschlossenen Differenzgeschäften handle. Gemäß § 1271 ABGB seien solche Erträge aus einer Wette nicht klagbar, vielmehr liege eine bloße Naturalobligation vor. Der Differenzeinwand der Beklagten sei aber als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen, weil…
…Misslingen der Geldanlage auf sie als Kreditgeberin zu überwälzen. Auch ein Glücksvertrag gemäß § 1267 ABGB liege nicht vor. Die Einwendung des Differenzgeschäftes gemäß § 1271 ABGB sei gemäß § 28 Abs 2 BörseG für den Optionenhandel an einer in- oder ausländischen Wertpapierbörse ausgeschlossen. Die klagende Partei sei nicht gehalten gewesen, die…
…er keinen Anspruch auf Gewinn habe. In rechtlicher Hinsicht führte das Erstgericht aus, Wette und Spiel begründeten, soweit sie erlaubt seien, eine Naturalobligation gemäß § 1271 ABGB. Solche Gewinne wären nur einklagbar, wenn sie nicht bloß versprochen, sondern auch wirklich entrichtet oder hinterlegt worden seien. Der Ausnahmebestimmung des § 1274 ABGB unterliegende…
…übertragen, dann ist von Bedeutung, ob der Kläger beim Erwerb der Wechsel wußte, daß ihrer Annahme durch den Beklagten Spielschulden zu grunde lagen. Nach § 1271 ABGB ist jedes Spiel eine Art Wette. Redliche und sonst erlaubte Wetten sind gemäß § 1271 ABGB insoweit verbindlich, als der bedungende Preis nicht bloß versprochen…
…so daß der Rechtsweg ausgeschlossen sei. Das gleiche gelte, weil der Wetteinsatz nicht bei einem Dritten erlegt worden und der Anspruch deshalb nach § 1271 ABGB nicht klagbar sei. Schließlich habe die Klägerin zugegebenermaßen die Wettbedingungen nicht eingehalten, und es könne in der Berufung der beklagten Partei auf die vorgesehene Form…
…Verbindlichkeit des Beklagten ab. Trotz des spekulativen Charakters der Terminkontrakte brauche auf die Frage, ob es sich dabei um eine gemäß § 1271 ABGB nicht klagbare Spielschuld handle, nicht eingegangen zu werden, weil der Differenzeinwand vom Beklagten weder in erster Instanz noch in der Berufung erhoben worden sei. Auf…
…um eine unklagbare Naturalobligation. Das Erstgericht wies das Klagebegehren vollinhaltlich ab und vertrat die Rechtsansicht, dass der geltend gemachte Anspruch eine Naturalobligation und gemäß § 1271 ABGB nicht gerichtlich einklagbar sei. Der vorliegende Sachverhalt unterscheide sich von dem der Entscheidung des verstärkten Senates des Obersten Gerichtshofes zu 1 Ob 107/98m zugrundeliegenden…
Verbindlichkeiten eines - von der Landesregierung bewilligten - Wettbüros in Form von nicht ausbezahlten Wettgewinnen sind zwar nicht gerichtlich einklagbar und stellen nur Naturalobligationen dar (§ 1271 ABGB), können aber dennoch die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens im Sinne des § 159 Abs 1 StGB begründen.…
Differenzgeschäfte sind nach den Bestimmungen des § 764 BGB ebenso als Spiel, durch das gemäß § 762 BGB eine Verbindlichkeit nicht begründet wird, anzusehen, wie nach § 1271 ABGB.…
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