ABGB
Gliederung
Verträge zugunsten Dritter
§ 1075
Der Berechtigte muß bewegliche Sachen binnen vier und zwanzig Stunden; unbewegliche aber binnen dreyßig Tagen, nach der geschehenen Anbiethung, wirklich einlösen. Nach Verlauf dieser Zeit ist das Vorkaufsrecht erloschen.
…Wesentlichen die von ihm behauptete Verzögerungstaktik der Beklagten betreffen. Aus den jeweils begehrten Ersatzfeststellungen ergebe sich, dass eine „wirkliche Einlösung“ iSd § 1075 ABGB zu verneinen sei, zumal die Beklagte keine bedingungslose Einlösungserklärung abgegeben, sondern den Kaufvertrag neu verhandeln habe wollen. 1.2. Der Behandlung der Beweisrüge ist voranzustellen, dass…
…Dritten im Original. Im vorliegenden Fall liege schon mangels Bekanntgabe des kaufwilligen Dritten ein gehöriges Anbot der Beklagten nicht vor, die Frist des § 1075 ABGB, hier wie vereinbart 14 Tage, habe daher nicht zu laufen begonnen. Damit sei aber die Berechtigung des Feststellungsbegehrens gegeben, ohne daß auf die Frage…
…dem Vorkaufsberechtigten alle Sachen, die Gegenstand des Kaufes seien, oder nur die mit dem Vorkaufsrecht belastete Sache anbiete. Eine wirkliche Einlösung im Sinne des § 1075 ABGB. könne erst nach geschehener Anbietung erfolgen, für die dem Verpflichteten keine Frist gesetzt sei. Die Unterlassung der Anbietung begrunde nur eine Verpflichtung zum Schadenersatz (§…
…RS0016198, RS0020169), werden im Rechtsmittel nicht geltend gemacht. 2. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs beginnt die hier 30-tägige Einlösungsfrist des § 1075 ABGB in jenem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Vorkaufsverpflichtete dem Vorkaufsberechtigten die Kenntnis aller Tatsachen verschafft hat, welche dieser kennen muss, wenn er sich über…
…Entscheidungsgründen: Der Oberste Gerichtshof teilt die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, daß es zur Geltendmachung des Vorkaufsrechtes nicht erforderlich ist, daß innerhalb der gesetzlichen Frist des § 1075 ABGB. die dem Käufer im Vertrag auferlegten Verpflichtungen erfüllt werden, sondern daß es genügt, wenn der Berechtigte innerhalb der Überlegungsfrist erklärt, das Vorkaufsrecht ausüben zu wollen…
…erlischt, wenn es einmal nicht ausgeübt wird, so glaubt der Oberste Gerichtshof diese Frage verneinen zu müssen. Eine analoge Anwendung des letzten Satzes des § 1075 ABGB. ist nicht angängig. Es liegt in der Natur der Sache eines Vorkaufsrechtes, daß es nur einmal ausgeübt werden kann, weil die- Sache in der Regel…
…unrichtigen Behauptung, er habe seine Zustimmung zum Verkauf erteilt, übergangen worden. Nach Erhalt einer Kopie des Abtretungsvertrages habe er aber iS der Bestimmung des § 1075 ABGB binnen Monatsfrist erklärt, von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen und die Zahlung des bedungenen Kaufpreises angeboten. Die Beklagten hätten die überwiesenen Kaufpreisraten nicht angenommen. Die…
…Einverleibung seines Eigentumsrechtes nicht erwirken könne. Es führte ferner aus, das Anbot vom 17. Juli 1962 sei rechtzeitig gewesen und habe die Frist des § 1075 ABGB. in Lauf gesetzt. Der Beklagte wäre gegenüber dem Veräußerer zur Erfüllung aller Vertragsbedingungen, die sie mit dem Kläger vereinbart hätten, verpflichtet gewesen. Er habe aber…
…502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Begründung: 1.) Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs beginnt die Einlösungsfrist des § 1075 ABGB in jenem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Verpflichtete dem Berechtigten die Kenntnis aller Tatsachen verschafft hat, welche dieser kennen muss, wenn er sich über…
…sondern erst dann, wenn der Vorkaufsberechtigte von dem Einlösungsanbote keinen Gebrauch gemacht hat oder das Vorkaufsrecht durch Verlauf der zur Einlösung gesetzlich bestimmten Frist (§ 1075 ABGB.) erloschen ist, an einen Dritten veräußern kann, daß daher der Grundbuchsrichter von Amts wegen auf das grundbücherlich eingetragene Vorkaufsrecht bei Bewilligung der grundbücherlichen Eigentumsübertragung eines…
…anwesend war, kannte er auch die Zahlungsmodalitäten und den Umstand, daß der Vertrag nunmehr alle erforderlichen Zustimmungen erhalten hatte. Sohin begann die Frist des § 1075 ABGB mit diesem Zeitpunkt (13. 2. 1980) zu laufen. Der Kläger hätte daher innerhalb von dreißig Tagen ab diesem Zeitpunkt die Einlösung vornehmen müssen. Diese Einlösung…
…SZ 53/177 Die bloße Erklärung, das Vorkaufsrecht auszuüben, genügt zur wirklichen Einlösung im Sinne des § 1075 ABGB nicht; es ist vielmehr Zahlung oder tatsächliches Zahlungsangebot des Vorkaufsberechtigten erforderlich. Der Abschluß eines aufschiebend bedingten Vertrages reicht nicht aus Die Frist des § 1075…
…vom 17. 6. 1980 habe der Vertreter des Klägers dem Vertreter der Beklagten den vorgesehenen Kaufvertrag übermittelt; damit habe die dreißigtätige Einlösungsfrist iS des § 1075 ABGB begonnen. Der Vertreter der Beklagten habe in seinem Antwortschreiben vom 26. 6. 1980 dem von Elisabeth N angebotenen Kaufpreis eine angebliche Kompensandoforderung der Beklagten von…
…Vertragsurkunde vorzulegen. Durch die fristgerechte Erklärung der Ausübung des Vorkaufsrechtes und durch Erlag des Kaufpreises hat er jedenfalls seine Obliegenheiten erfüllt. Die Bestimmung des § 1075 ABGB. ist dispositives Recht und kann vertraglich abweichend geregelt werden. Das Vorkaufsrecht gilt nur für einen Verkaufsfall, wodurch aber nicht ausgeschlossen wird, daß, wenn ideelle Anteile…
…Die Übertragungsbewilligung muß, wenn nicht der Nachweis der Zustimmung des Vorkaufsberechtigten und des ihm gemachten Einlösungsanbotes vorliegt, verweigert werden. Dies alles, trotzdem es gemäß § 1075 ABGB. bei der Anbietung keiner bestimmten Form bedarf. Dennoch setzt eine unvollständige Anbietung die Frist für die Einlösung nicht in Lauf. Zur gehörigen Anbietung ist nach…
…7 der GBGNov. 1942 zu verweisen. Im übrigen ist dem Rekursgerichte beizupflichten, daß die Frage, ob das Vorkaufsrecht durch Ablauf der 30tägigen Frist des § 1075 ABGB. erloschen ist, im Streitfalle nicht im Grundbuchsverfahren zu lösen ist. Zum Nachweis dessen, daß der Vorkaufsberechtigte vom Angebot der Einlösung keinen Gebrauch gemacht hat, so…
…um eine Streitigkeit zwischen Agrargemeinschaften und ihren Mitgliedern oder zwischen den Mitgliedern untereinander, sondern um einen Rechtsstreit zwischen Agrargemeinschaftsmitgliedern und außenstehenden Dritten handle. Gemäß § 1075 ABGB müsse der Vorkaufsberechtigte unbewegliche Sachen binnen 30 Tagen nach der geschehenen Anbietung wirklich einlösen; nach Verlauf dieser Zeit sei das Vorkaufsrecht erloschen. Dieses Vorkaufsrecht sei…
…wurde in der mündlichen Streitverhandlung vom 24. 4. 2012 das Klagebegehren darauf gestützt, dass weder eine wirksame Einlösungserklärung im Sinn des § 1075 ABGB erfolgt sei noch die Zahlung an einen Treuhänder eine wirkliche Einlösung im Sinn des § 1077 ABGB bewirkt habe. Der Beklagte hätte fristgerecht den…
…der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: Nach ständiger Rechtsprechung beginnt die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 1075 ABGB in jenem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Verpflichtete dem Berechtigten die Kenntnis aller Tatsachen verschafft hat, welche dieser kennen muss, wenn er sich über…
…und im Auftrag des Ersteren mit, dass der Kläger das Vorkaufsrecht ausüben und das neu gebildete Grundstück Nr. 2103/2 gemäß § 1075 ABGB zu den mit dem Käufer vereinbarten Bedingungen einlöse. Zugleich ersuchte er um Übermittlung einer Kopie von Kaufanbot und Kaufvertrag, weil er über die Verkaufsbedingungen Bescheid…
…dieses Schreibens erklärte der Beklagtenvertreter mit Schreiben vom 22. 11. 2007, dass ein gehöriges Einlösungsangebot nicht vorliege und die Frist des § 1075 ABGB daher nicht in Gang gesetzt worden sei. Dieser Ansicht widersprach der Klagevertreter mit weiterem Schreiben vom 23. 11. 2007. Er verwies darin insbesondere…
…des Rekursgerichts zu diesem Punkt verwiesen (§ 71 Abs 3 AußStrG). II. Zum zweiten Abweisungsgrund: 1. Um den ungenützten Ablauf der Frist nach § 1075 ABGB nachzuweisen, bedarf es im Grundbuchsverfahren eines solchen durch verbücherungsfähige Urkunden, und zwar sowohl hinsichtlich des Inhalts des Anbots als auch des Beginns und des ungenützten…
…lautet: „Jeder Vertragspartner räumt den beiden anderen Vertragspartnern - jeweils zu gleichen Teilen - das Vorkaufsrecht für seinen Liegenschaftsanteil ein. Die Einlösungsfrist beträgt abweichend von § 1075 ABGB 60 (sechzig) Tage. Sollte ein Vorkaufsberechtigter sein Vorkaufsrecht nicht ausüben wollen, so wächst dieses dem anderen Vorkaufsberechtigten zu. Jener Vorkaufsberechtigte, der sein Recht nicht ausüben…
…könne an der Einräumung des Vorkaufsrechts für mehrere Vorkaufsfälle interessiert sein. Deshalb könne die Erstreckung des Vorkaufsrechts auf mehrere Vorkaufsfälle wirksam vereinbart werden, weil § 1075 ABGB dispositiver Natur sei. In der Erklärung des Verpflichteten, die Vorkaufsrechtsbelastung auf den Rechtsnachfolger zu überbinden, sei keine unzulässige Verlängerung des Vorkaufsrechts zu erblicken. Die Mitglieder…
…zu tun. Er habe sich auch sonst um die Angelegenheit nicht gekümmert. Er sei daher seiner Einlösungspflicht nicht innerhalb der 30 Tage-Frist des § 1075 ABGB nachgekommen, weshalb sein Vorkaufsrecht erloschen sei. Der dem Rechtsstreit auf Seiten des Klägers beigetretene Nebenintervenient brachte zusammengefasst vor, dass bei Abschluss des Schenkungsvertrags vom 3…
…Antrag eines Dritten vorliegt (RIS Justiz RS0020275). Ein vor dem Eintritt des Vorkaufsfalls gemachtes Einlösungsanbot des Verpflichteten setzt den Lauf der Einlösungsfrist des § 1075 ABGB nicht in Gang. Vielmehr muss der Verpflichtete den Berechtigten vom Bedingungseintritt in Kenntnis setzen (5 Ob 215/05m, 7 Ob 586…
…Einlösungsbefugnis des Berechtigten wird demnach erst mit Bedingungseintritt begründet. Ein vor dem Eintritt des Vorkaufsfalls gemachtes Einlösungsangebot setzt den Lauf der Einlösungsfrist nach § 1075 ABGB nicht in Gang (7 Ob 586/90 mwN). 1.2. Bei Ausfall der Bedingung tritt die frühere Lage wieder ein, sodass der Vorkaufsfall…
…an den Vorkaufsverpflichteten nachträglich als Zahlung einer materiell fremden Schuld (jener des Vorkaufsberechtigten) interpretieren, für die der Drittkäufer aus seinem Kaufvertrag hafte. Nach § 1075 ABGB solle nach Ausübung des Vorkaufsrechts der Vorkaufsberechtigte und nicht der Drittkäufer den Kaufpreis zahlen und dafür die Sache erhalten. Das Berufungsgericht ziehe daher § …
…anzubieten. Das Einlösungsanbot muss dem Berechtigen die Informationen bieten, die er benötigt, um von seinem Einlösungsrecht Gebrauch machen zu können. Die Einlösungsfrist des § 1075 ABGB beginnt in jenem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Vorkaufsverpflichtete dem Vorkaufsberechtigten die Kenntnis aller Tatsachen verschafft hat, die dieser benötigt, wenn er sich über…
…Kreis von Miteigentümern und Konsorten aufrecht zu erhalten (S 12 des Ersturteils). Die Erstreckung des Vorkaufsrechts auf mehrere Vorkaufsfälle kann wirksam vereinbart werden, weil § 1075 ABGB dispositiver Natur ist: Die in Entsprechung der Schuldübernahme (§§ 1404 ff ABGB) übernommene Vorkaufsverpflichtung durch einen Dritten ist zulässig und möglich. Es wäre auch…
…die "wirkliche Einlösung", also die Bezahlung oder ein eindeutiges Zahlungsangebot könne beim gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten Aufgriffsrecht (SZ 58/131) anders als beim Vorkaufsrecht (§ 1075 ABGB) als Voraussetzung für dessen wirksame Ausübung nicht gefordert werden, muß bei der gegebenen Sachlage erst gar nicht geprüft werden: Unzweifelhaft stellt das erlassene Belastungs- und…
…Bauwerken der Antragtragstellerin in Bestand und räumte ihr ein Vorkaufsrecht gemäß § 1072 ff ABGB ein, jedoch mit der Maßgabe, daß die Frist des § 1075 ABGB auf drei Monate verlängert werde. Die Vermieterin erteilte in den §§ 11 und 12 der Vertragsurkunde die Zustimmung, daß bei den ihr gehörenden Grundstücken…
…des Vorkaufsfalles zum Ausdruck bringe. Nach Abschluß eines Kaufvertrages könne auch der Dritte bei Vorliegen eines verdinglichten Vorkaufsrechtes wirksam anbieten und damit die im § 1075 ABGB bestimmte Einlösungsfrist in Gang setzen. Daß der Vorkaufsfall eingetreten sei, sei unstrittig und auch zutreffend bejaht worden, weil auch der Kauf gegen Leibrente Vorkaufsfall sei…
…Vorgänge eine wirksame Ausübung des Vorkaufsrechtes darstellen oder nicht. Die klagende Partei vertritt die Auffassung, sie habe die Liegenschaft innerhalb der dreißigtägigen Frist des § 1075 ABGB wirklich eingelöst und begehrt die Einwilligung zur Einverleibung ihres Eigentumsrechtes. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und wendete ein, daß nach den Bestimmungen…
…zum Nachweis der Anbietung nicht. Deshalb könne im Zweifelsfall nicht der Grundbuchsrichter darüber entscheiden, ob das Vorkaufsrecht durch den Ablauf der Frist des § 1075 ABGB erloschen sei. Im Weiteren sei dem Grundbuchsgericht auch der Eintritt der in den Kaufverträgen enthaltenen aufschiebenden Bedingungen nicht in gehöriger Form nachgewiesen worden. Beide Kaufverträge…
…die hier zu beurteilende Übertragung von Miteigentumsrechten sinngemäß. Zum Beginn des Fristenlaufs ist vorerst auf die ständige Rechtsprechung zu den §§ 1072, 1075 ABGB zu verweisen, ohne gehörige Anbietung werde der Fristenlauf nicht in Gang gesetzt, und zwar auch dann nicht, wenn der Berechtigte in glaubhafter Weise eindeutige Kenntnis…
…Gegenstand des Kaufvertrages vom 18.5.1992 bildenden Liegenschaft EZ ***** zuzustimmen. Sie brachte vor, daß die Beklagte trotz gehöriger Anbietung innerhalb der 30-tägigen Frist des § 1075 ABGB von ihrem Einlösungsrecht keinen Gebrauch gemacht habe. Das Vorkaufsrecht sei daher erloschen. Dennoch bestehe die Beklagte weiterhin auf ihrem Vorkaufsrecht. Eine Ausfertigung des Kaufvertrages sei…
…Anbietungspflicht zur Auslösung des Vorkaufsfalles durch die Übersendung der Verträge mit den Dritten ausreichend nachgekommen. Die Beklagte habe innerhalb der 30-Tage-Frist des § 1075 ABGB aber nicht wirklich eingelöst. Selbst in dem für die Beklagte günstigsten Fall, nämlich der Annahme, daß die beiden Verträge Kreditkäufe seien, wäre Sicherstellung des Kaufpreises…
…rechtlichen Beurteilung vertrat das Erstgericht die Ansicht, der Vorkaufsfall sei durch den Abschluß des Vorvertrages zwischen den Beklagten und den Eheleuten E eingetreten. Gemäß § 1075 ABGB müsse der Vorkaufsberechtigte unbewegliche Sachen binnen 30 Tagen nach geschehener Anbietung wirklich einlösen. Diese Frist habe für den Kläger am 13.Jänner 1983 (Besuch des…
…Abs 3 ZPO). Begründung: Um das Erlöschen des Vorkaufsrechts zu verhindern, muss der Berechtigte unbewegliche Sachen binnen 30 Tagen nach der geschehenen Anbietung zufolge § 1075 ABGB "wirklich einlösen". Nach hL u Rspr gehört dazu die fristgerechte Ausübungserklärung und die fristgerechte Leistung des Kaufpreises, den der Drittkäufer zu leisten hätte bzw ein…
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