2Ob200/07m—OGH Entscheidung
17. Dezember 2007
…wirklichen Einlösung" bezweckt den Schutz des Vorkaufsverpflichteten, der nicht letztlich ohne Käufer oder Gegenleistung dastehen soll (vgl JBl 1980, 37; JBl 1983, 203; RIS-Justiz RS0021984 [T8]). Steht fest, dass der Vorkaufsberechtigte die Zahlung ohne Mitwirkung (Entgegennahme) des Verpflichteten gar nicht bewerkstelligen kann, reicht zur „wirklichen Einlösung" das Angebot der…