ABGB
Gliederung
Verträge zugunsten Dritter
§ 1016
Ueberschreitet der Gewalthaber die Gränzen seiner Vollmacht; so ist der Gewaltgeber nur in so fern verbunden, als er das Geschäft genehmigt, oder den aus dem Geschäfte entstandenen Vortheil sich zuwendet.
…der Mehrheitsgesellschafter als solcher und nicht als Liquidator fungiert. Die im vorliegenden Verfahren zu klärende Frage sei daher vom Parallelverfahren unabhängig. Die Bestimmung des § 1016 ABGB gelte sogar bei Mangel jeder Vertretungsmacht. Selbst für den Fall der unwirksamen Bestellung des Mehrheitsgesellschafters zum Liquidator bestehe die Möglichkeit, die ohne Vertretungsmacht abgeschlossenen Kaufverträge…
…Anschein erwecken, der Handelnde könnte sie vertreten ( Rummel aaO Rz 12). 3.3. Überschreitet der Gewalthaber die Grenzen seiner Vollmacht, wird der Gewaltgeber gemäß § 1016 ABGB nur insoweit verpflichtet, als er das Geschäft genehmigt oder sich den aus dem Geschäft entstandenen Vorteil zugewendet hat (9 ObA 9/09b; RS0014709…
…der Klägerin) zum konkludeten Abschluß eines Bestandvertrages kam, sondern ob eine Genehmigung des von * W* geschlossenen Vertrages durch den Kurator im Sinne des § 1016 ABGB erfolgte. Denn diese Norm gilt nicht nur bei einer Vollmachtsüberschreitung, sondern auch bei einem völligen Mangel der Vollmacht ( Stanzl in Klang 2 IV/1, Seite…
…zur Vertretung der Beklagten.[F4] Er verfügt jedoch unverändert über die E-Mailadresse G*. Rechtlich ging das Erstgericht davon aus, dass eine Vorteilszuwendung gemäß § 1016 ABGB mangels Nutzens oder Vorteils für die Beklagte durch die Anzeigenschaltungen nicht vorliege. § 1026 ABGB sehe vor, dass geschlossene Verträge mit einem Dritten, dem die…
…möglich, er stellt aber im Falle eines schon ursprünglich im Namen des später „Eintretenden“ geschlossenen Vertrages dessen Genehmigung im Sinne des § 1016 ABGB dar. Zur Höhe des Klagsanspruches sind Erörterungen im einzelnen derzeit noch nicht am Platz. Zur Vermeidung eines überflüssigen Verfahrensaufwand es ist bloß folgendes zu bemerken…
…Erklärung ergeben müssen, in die vom Beklagten namens des zehnten Miteigentümers bisher Dritten gegenüber übernommene Verbindlichkeiten einzutreten bzw. die geschlossenen Geschäfte zu genehmigen ( § 1016 ABGB ) und dem Beklagten Vollmacht für weitere Aufträge an Unternehmer zu erteilen. Wie dem Beklagten spätestens im Jahre 1973 vor der am 14. September…
…wurde vom Berufungsgericht wegen Feststellungsmängeln aufgehoben. Es müsse geprüft werden, ob die Beklagte sich den aus dem Geschäft entstandenen Vorteil im Sinne des § 1016 ABGB zugeeignet habe. Zu diesem Zweck bedürfe es der Feststellung, ob die von der Nebenintervenientin an die Beklagte übersendete Abrechnung über den Kaufpreis richtig sei und…
…Verwendungsanspruchs zu ( Koziol in KBB³ Vor §§ 1431 1437 ABGB Rz 13 mwN; P. Bydlinski in KBB³ § 1016 ABGB Rz 3; Schurr in Schwimann [Hrsg] ABGB Ta Komm § 1016 Rz 2; Leupold in Schwimann [Hrsg] ABGB Ta Komm Vor §…
…Missbrauchshandlungen sind weder behauptet worden noch hervorgekommen. 3. Die Vorinstanzen haben überdies auch eine Überschreitung der Verwaltervollmacht nach § 20 WEG (§ 1016 ABGB; RIS Justiz RS0125397) verneint, die nach dem Standpunkt der Revisionswerberin darin gelegen sein soll, dass das 2009 aufgenommene Darlehen allein dazu gedient habe, um einen…
…sowohl ablehnende (etwa von Rechberger , Evergreen: Gültigkeit der Schiedsklausel, in FS Schlosser 733 [737]) wie auch zustimmende (etwa von Oberhammer , Schiedsvereinbarung und § 1016 ABGB, in FS Welser [2004], 759 [761 f]) Stellungnahmen. In der Entscheidung 7 Ob 236/05i hat der Oberste Gerichtshof letztmals den…
…auf Zuweisung des Versteigerungserlöses im Zusammenhalt mit der in der Folge erfolgten beschlußmäßigen Zuweisung als Genehmigung der Verfügung über ihr Eigentum durch Vorteilszuwendung (analog § 1016 ABGB) qualifiziert werden. Der Klägerin stand es bei der gegebenen Sachlage frei, ihr Eigentum (wegen Schlechtgläubigkeit des Erstehers) weiterzuverfolgen oder aber statt dessen Anspruch auf das…
…Berufungsgericht an sich richtig darlegte, die klagende Partei nur verbunden, wenn sie das Geschäft genehmigte oder den aus dem Geschäft entstandenen Vorteil sich zuwendete (§ 1016 ABGB). Voraussetzung für eine auf diese Weise eintretende Verbindlichkeit der klagenden Partei ist es aber selbstverständlich, daß ihr das von Felix V abgeschlossene Geschäft in seinem…
…Verhandlungen des Sohnes und Gatten erworbenen Kenntnisse zunutze gemacht und dadurch stillschweigend das Tätigwerden der Klägerin für sie als Vermittlerin gebilligt (vgl. den in § 1016 ABGB. ausgesprochenen Rechtsgedanken ähnlicher Art). Zu prüfen bleibt, nachdem derart ihre Passivlegitimation festgestellt ist, nur noch, ob auch die sonstigen Voraussetzungen für die Fälligkeit des Provisionsanspruches…
…ON 4) brachte sie vor, die Beklagte habe als Vertreterin ohne Vollmacht den Kaufvertrag abgeschlossen, der Geschäftsherr habe das Handeln nicht genehmigt. Gemäß §§ 1016 ff ABGB hafte die Beklagte daher als falsus procurator für den Klagsbetrag in Form des „Erfüllungsschadens". Der der klagenden Partei entstandene Schaden betrage durch den Entfall…
…sechs Jahre lang vorbehaltlos an das Vereinbarte gehalten habe, könne nicht anders verstanden werden als eine nachträgliche Genehmigung der unbefugten Vertretungshandlungen im Sinn des § 1016 ABGB. Eine durch langjährige Vertragserfüllung erfolgte Genehmigung könne auch nicht auf einzelne, der Beklagten nunmehr genehm erscheinende Vertragsbestandteile beschränkt werden, sondern umfasse den gesamten Vertrag einschließlich…
…§ 865 zweiter Satz ABGB ankommen, worin die schwebende Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften nicht oder beschränkt Geschäftsfähiger behandelt wird. Die größere Rechtsähnlichkeit besteht vielmehr zu § 1016 ABGB, der die Genehmigung von Vertretungshandlungen eines seine Vollmacht Überschreitenden betrifft, was ja auch beim allein handelnden Gesamtvertreter zutrifft. Auch zu dieser Norm stimmen Rsp und…
…Verwendung ihres Passwortes zur Versteigerung ins Internet gestellt hatte, identifiziere und dieses Verhalten billige. Sie hätte somit ein allenfalls vollmachtsloses Handeln ihres Ehegatten genehmigt (§ 1016 ABGB). Ob durch die allfällige Weitergabe oder nicht ausreichende Verwahrung des (schriftlich festgehaltenen) Passworts durch die Beklagte eine Anscheinsvollmacht ihres Gatten begründet wurde, ist daher nicht…
…den Masseverwalter vertretenen Konkursmasse spätestens durch die Genehmigung des Geschäftes und/oder durch die Zuwendung des aus dem Geschäft der Konkursmasse entstandenen Vorteiles eingetreten (§ 1016 ABGB). Mangels ausreichender Konkursmasse seien die Rechnungen der H***** GmbH - als Masseforderungen - nur mit einer Quote von 30,013 % befriedigt worden (§ 47 Abs 2 KO). Dieser…
…wenn sie nachträglich ihre den Mangel der Vollmacht heilende Genehmigung erteilt oder sich in Kenntnis des Sachverhalts den Vorteil aus dem Geschäft zugewendet hätten (§ 1016 ABGB). Für eine ausdrückliche Genehmigung findet sich in den Feststellungen keine Grundlage. Der Vollmachtsmangel kann aber auch stillschweigend saniert werden (P. Bydlinski in KBB, ABGB-Kommentar…
…Rz 6; Apathy in Schwimann3 [2006] § 1005 ABGB Rz 3 [mit zahlreichen Judikaturnachweisen in FN 22]; I. Welser aaO; aM Oberhammer, Schiedsvereinbarung und § 1016 ABGB, FS Welser [2004] 759 ff). Ob eine Vollmacht zu einem formpflichtigen Ausführungsgeschäft der gleichen Form bedarf, bestimmt sich nämlich nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre…
…§ 871 ABGB. ist in einem solchen Fall ein gültiger Kaufvertrag nicht zustande gekommen, und die Klägerin, die das Geschäft als das ihre ansieht (§ 1016 ABGB.), muß diese Rechtsfolge gegen sich gelten lassen. Daß es sich beim Irrtum der Beklagten um die Hauptsache, nämlich den Abschluß des Vertrages mit der Klägerin…
…dem sich der Geschäftswille schlüssig ergeben soll, von den zur Vertretung berufenen Organen gesetzt worden ist. Schon aus dem Orte der Behandlung dieses Themas (§ 1016 ABGB) ergibt sich, daß privatrechtliches Handeln öffentlich-rechtlicher juristischer Personen gemeint ist. Das entspricht auch der - überwiegenden - Auffassung der Rechtsprechung zum konkludenten Zustandekommen behördlicher Akte im…
…durch die Annahme der Abfindungserklärung seine Vollmacht schuldhaft überschritten haben, was in erster Instanz bisher nicht erörtert worden sei, so sei der Kläger gemäß § 1016 ABGB im Rahmen der Überschreitung grundsätzlich nicht verpflichtet und berechtigt, so daß in diesem Fall zwischen den Streitteilen kein rechtsgeschäftliches Verhältnis bestehe. Es könne daher auch…
…1978 auf Grund einer - ausdrücklichen oder schlüssigen - Vollmacht seiner Gattin unterfertigt hätte oder eine nachträgliche (gegebenfalls auch schlüssige) Genehmigung dieser Vereinbarung durch die Zweitbeklagte (§ 1016 ABGB) vorgelegen wäre. Um diese Frage verläßlich beantworten zu können, bedarf es aber noch einer entsprechenden Verbreiterung der Sachverhaltsgrundlage durch das Prozeßgericht erster Instanz. Davon abgesehen…
…37 dGmbHG; Kostner, Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 37). Sie umfaßt demnach auch Handlungen, die ein Selbstkontrahieren des Geschäftsführers beinhalten. Eine Vollmachtüberschreitung iS des § 1016 ABGB mit den sich daraus nach dieser Gesetzesstelle ergebenden Konsequenzen kommt daher bei einem Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der für sie grundsätzlich so handeln…
…Unterlassungsbegehren des Klägers entgegensteht. Damit ist aber wieder die Frage nach dem Inhalt der der Beklagten erteilten Vollmacht zu stellen, während die Grundsätze des § 1016 ABGB. nur für die Rechtsfolgen der bereits getätigten Vertretungshandlungen der Beklagten gegenüber Geschäftspartnern der Gesellschaft in Frage kommen. Diese Rechtsfolgen sind jedoch hier nicht zu entscheiden…
…10, 1042 Anm. 21). Daß für das österreichische Recht - auch ohne unmittelbare Übernahme des § 177 BGB - nichts anderes gelten kann, folgt schon aus § 1016 ABGB, nach welchem der (angeblich) Vertretene für Rechtshandlungen eines vollmachtlosen Vertreters nur insoweit einzustehen hat, als er das Geschäft genehmigt oder sich den daraus entstehenden Vorteil…
…hafte der Beklagte für die Käuferprovision. Aber selbst für den Fall, daß Art 8 Nr 11 EVHGB nicht anwendbar wäre, hafte der Beklagte gemäß § 1016 ABGB. Nach der zuletzt angeführten Gesetzesstelle hafte nämlich der vollmachtlose Vertreter dem Dritten für den Schaden, den er ihm durch schuldhafte Täuschung über das Bestehen einer…
…auftritt, bestand schon deshalb für den Gesetzgeber kein Anlaß, weil schon durch die Klage auf alle Fälle die Genehmigung der Vertretung im Sinne des § 1016 ABGB. gegeben sei. Auch auf dem Gebiet des Wechselrechtes herrsche für die Vollmachtserteilung zu einer Wechselerklärung der Grundsatz der Formfreiheit, obwohl die Wechselerklärung selbst ihrem Wesen…
…nämlich die Gemeinschuldnerin und A., hätten ihre Vollmacht überschritten, seien als falsi procuratores anzusehen und sei selbst habe die Geschäftsabschlüsse nicht im Sinne des § 1016 ABGB. genehmigt. Wie die Untergerichte richtig erkannten, bleibt die Masseverwalterin vielmehr zufolge der Bestimmungen der §§ 1017 und 1029 ABGB. aus den in ihrem Vollmachtsnamen…
…falsus procurator" ansehen wollte, sei die Klage, mit der sich die klagende Partei den Vorteil aus dem Vertrage zuwende, als stillschweigende Genehmigung iS des § 1016 ABGB anzusehen. Es liege somit in der Form der Klage eine Urkunde über die Bevollmächtigung vor; damit sei der Gerichtsstand des § 88 Abs 1 JN…
…Partei dadurch, daß sie die Ware (teilweise durch Abholung vom Lagerplatz der klagenden Partei) tatsächlich übernahm und die Lieferscheine fertigte, die Bestellung genehmigt hat (§ 1016 ABGB.). Da dieses Verhalten der beklagten Partei nach Treu und Glauben (§§ 863, 914 ABGB.) nur dahin verstanden werden konnte, daß die fernmündlich ergangene Bestellung…
…Liefertermines). Der Kläger kann eine vertragswidrige Darlehensauszahlung jedenfalls dann nicht beanständen, wenn er sie genehmigt oder sich einen Vorteil aus dem Darlehen zugewendet hat (§ 1016 ABGB.). In der Unterfertigung des Darlehensschuldscheines und der Pfandbestellungsurkunde läge allerdings keine Genehmigung der Darlehensauszahlungen an die Verkäuferin, wenn der Kläger, wie das Erstgericht feststellte, sich…
…Vertretungsakt nachträglich genehmigt, wobei es als Genehmigung auch anzusehen ist, wenn sich der unwirksam Vertretene den Vorteil aus dem Geschäft mit dem Dritten zuwendet (§ 1016 ABGB). Der Revisionswerber vermeint nun, daß im Verhalten des Beklagten im Rechtsstreit C 495/73 des Bezirksgerichtes St. Pölten (Einschränkung des Klagebegehrens auf Kosten) eine schlüssige…
…Kaufvereinbarung über die Pfandgegenstände aber ein außergewöhnliches Geschäft iS der § 54 Abs. 1 HGB, § 26 GenG, dann ist sie unwirksam zustande gekommen (§ 1016 ABGB). Die beklagte Partei hat das Geschäft auch nicht genehmigt. Sie war lediglich einverstanden, auf das Pfandrecht zu verzichten, sollte der vom Kläger begebene Scheck über…
…Die Beklagten hätten von vornherein die von Dr. S. abzuschließenden Rechtsgeschäfte genehmigt und wäre der Vorteil auch für sie bestimmt. Sie haften daher nach § 1016 ABGB. Dr. S. sei der Erfüllungsgehilfe der Beklagten gewesen und diese haften daher schon aus dem Gründe des § 1313a ABGB. für den Schaden, den der…
…das diesen äußeren Tatbestand schafft und die Überzeugung des Dritten von dem Vorhandensein dieser Vertretungsmacht begrundet (Swoboda im Klang-Komm.[1], II/2, zu § 1016 ABGB., S. 830, HS., Band II, Entscheidungen bei Nr. 512). Der Oberste Gerichtshof hat schon in der Entscheidung EvBl. 1953, Nr. 136, ausgesprochen, daß der Architekt…
…Verfahren nicht hervorgekommen. 3.5. Eben diese Unkenntnis steht auch der Annahme einer Genehmigung der Abrede ihres Mitarbeiters oder auch nur einer Vorteilszuwendung iSd § 1016 ABGB entgegen, da auch Letztere neben der Zuwendungshandlung einen entsprechenden Genehmigungswillen des Machtgebers, also dessen Bewusstsein voraussetzt, dass der konkrete Vorteil hier die vom Mitarbeiter erbrachten…
…gegenüber dem Erklärungsempfänger wirkungslos (2 Ob 182/01f). 2.2. Überschreitet daher der Gewalthaber die Grenzen seiner Vollmacht, wird der Gewaltgeber gemäß § 1016 ABGB nur insoweit verpflichtet, als er das schwebend unwirksame (RIS Justiz RS0014709; zuletzt 3 Ob 151/13x) Geschäft genehmigt oder sich den aus dem…
…oder des Landesdirektors vertrauen. Jede Erwägung dahin, ob die Beklagte zurechnungsbegründend das Auftreten des Büroleiters oder des Landesdirektors geduldet (Duldungsvollmacht) oder nachträglich genehmigt (§ 1016 ABGB) hat, erübrigt sich, weil nicht feststeht, dass sie von der Anfrage der Klägerin überhaupt in Kenntnis war. Für eine zur Deliktshaftung entwickelte Repräsentantenhaftung ist daneben…
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