§ 1 Aufhebung — Verordnung über einen Maßnahmenkatalog nach dem Immissionsschutzgesetz – Luft für den Verkehr in Dornbirn, Aufhebung
Die Verordnung des Landeshauptmannes über einen Maßnahmenkatalog nach dem Immissionsschutzgesetz – Luft für den Verkehr in Dornbirn, LGBl.Nr. 52/2005, wird aufgehoben.
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