Verordnung über einen Maßnahmenkatalog nach dem Immissionsschutzgesetz – Luft für den Verkehr in Dornbirn, Aufhebung
Vorwort/Präambel
Die Verordnung des Landeshauptmannes über einen Maßnahmenkatalog nach dem Immissionsschutzgesetz – Luft für den Verkehr in Dornbirn, LGBl.Nr. 52/2005, wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2026 außer Kraft.