LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenVereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg über die Bildung von Gemeindeverbänden

Vereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg über die Bildung von Gemeindeverbänden

In Kraft bis 27. Juni 2026
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