Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem in beiden die Vereinbarung schließenden Ländern die landesverfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten vorliegen und die Vertragsparteien das Vorliegen dieser Voraussetzungen einander mitgeteilt haben.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise