LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenVereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg über die Bildung von Gemeindeverbänden Art. 1

Art. 1Artikel 1 Bildung Ländergrenzen überschreitender Gemeindeverbände

In Kraft seit 28. Mai 2015
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