(1) Das Land Wien fördert die Errichtung von Wohnhäusern, Wohnungen, Heimen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern durch Neubau, Zubau, Einbau oder Umbau.
(2) Die Förderung kann auch umfassen:
a) Geschäftsräume in geförderten Gebäuden, wobei sich bei geförderten Wohnhausanlagen mit mehr als 100 Wohnungen die Förderung auch auf Geschäftsräume außerhalb eines geförderten Gebäudes erstrecken kann. Auf geförderte Geschäftsräume darf höchstens ein Viertel der geförderten Gesamtnutzfläche entfallen, wobei Räumlichkeiten für Einrichtungen der Stadt Wien für soziale Dienste im Sinne des Wiener Sozialhilfegesetzes einschließlich von Gesundheits- und Sozialbezirkszentren sowie geriatrischen Tageszentren nicht einzurechnen sind;
b) Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur.
(3) Auf Förderung nach dem I. Hauptstück dieses Landesgesetzes besteht kein Anspruch.
(4) Bei der Errichtung von Wohnhäusern, Wohnungen, Heimen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern durch Neubau, Zubau, Einbau oder Umbau dürfen für die Installation von eigenständigen mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln keine Förderungen nach dem I. Hauptstück gewährt werden.
WWFSG 1989 · Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz
§ 1
…I. HAUPTSTÜCK WOHNBAUFÖRDERUNG § 1. (1) Das Land Wien fördert die Errichtung von Wohnhäusern, Wohnungen, Heimen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern durch Neubau, Zubau, Einbau oder Umbau. (2) Die Förderung kann auch…
§ 79a Umsetzungshinweis
…Umsetzungshinweis § 79a. (1) § 1 Abs. 4 und § 33 Abs. 3 Z 4 dienen der Umsetzung des Art. 17 Abs. …
§ 4 Gesamtbaukosten
…Gesamtbaukosten § 4. (1) Gesamtbaukosten im Sinne des I. Hauptstückes sind: 1. die Kosten der Errichtung von Wohnungen, Wohnhäusern, Heimen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern, die Kosten der Errichtung von…
WWFSG 1989 · Neubauverordnung 2007
§ 1 Angemessene Gesamtbaukosten
…Angemessene Gesamtbaukosten § 1. (1) Die angemessenen Gesamtbaukosten im Sinne des § 4 Abs. 3 WWFSG 1989 sind im Wege der Vergabe von Leistungen gemäß Verordnung der Wiener Landesregierung über die Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden im…
§ 6a
…Nutzfläche nach § 1 Abs. 2 – beträgt, b) der Förderungswerber von den Mietern lediglich einen Finanzierungsbeitrag gemäß § 69 Abs. 1 WWFSG 1989 im Ausmaß von nicht mehr als 60 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche einhebt und c) als höchstzulässiger monatlicher Hauptmietzins gemäß § 63 Abs. …
§ 7a
…Wohnnutzfläche für tatsächlich angefallene Baukosten gemäß § 1 gewährt werden, wenn die Förderungswerberin bzw. der Förderungswerber keinen Finanzierungsbeitrag gemäß § 69 Abs. 1 WWFSG 1989 begehrt.…
§ 3 Förderung der Errichtung von Mietwohnungen, Geschäftsräumen in Miete und Heimplätzen
…ohne Inanspruchnahme einer Förderung gemäß § 6a errichteten Mietwohnungen dürfen 1. bei mindestens einem Drittel der Mietwohnungen die gemäß § 69 Abs. 1 WWFSG 1989 in Form eines Finanzierungsbeitrages überwälzbaren Eigenmittel den in § 6 Abs. 1 festgelegten Betrag nicht übersteigen; 2. bei den restlichen Mietwohnungen die gemäß…
Rückverweise