§ 7a
In Kraft seit 17. Oktober 2023
Up-to-date
Neben der Förderung nach § 3 kann ein nichtrückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 500 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche für tatsächlich angefallene Baukosten gemäß § 1 gewährt werden, wenn die Förderungswerberin bzw. der Förderungswerber keinen Finanzierungsbeitrag gemäß § 69 Abs. 1 WWFSG 1989 begehrt.
WWFSG 1989 · Neubauverordnung 2007
§ 7a
…Förderung der Errichtung von Mietwohnungen ohne Finanzierungsbeitrag gemäß § 69 WWFSG 1989 § 7a. Neben der Förderung nach § 3 kann ein nichtrückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 500 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche für tatsächlich angefallene Baukosten gemäß…
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