(1) Die Gehaltsschemata W1, W2, W3, W4 und W5 sind in der Anlage 3 zu diesem Gesetz festgesetzt. Jedem Gehaltsschema ist ein Einreihungsplan zugeordnet, in dem die einzelnen Berufsfamilien und Modellfunktionen einschließlich deren Zuordnung zu den Gehaltsbändern dargestellt sind (Anlage 2 zu diesem Gesetz).
(2) Dem Einreihungsplan für das Gehaltsschema W1 sind folgende Berufsfamilien und Modellfunktionen zugeordnet:
1. Management Allgemein, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Management III
b) Management II
c) Management I
2. Führung Allgemein, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Führung VI
b) Führung V
c) Führung IV
3. Führung Kindergarten, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Kindergarten- oder Hortleiterin bzw. Kindergarten- oder Hortleiter
b) Regionalleiterin bzw. Regionalleiter Kindergärten
4. Führung Feuerwehr, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Feuerwehroffizierin bzw. Feuerwehroffizier
b) Leitende Feuerwehroffizierin bzw. Leitender Feuerwehroffizier
5. Führung Berufsrettung, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Führung VI Rettungsdienst
b) Führung V Rettungsdienst
6. entfällt; LGBl. Nr. 62/2019 vom 13.12.2019
7. Führung Pflege, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Stationsleitung Pflege
b) Bereichsleitung Pflege
8. Führung medizinische, therapeutische und diagnostische Gesundheitsberufe (MTDG), bestehend aus den Modellfunktionen
a) Leitung Medizinische Assistenzberufe
b) Fachbereichsleitung MTDG
c) Leitende Hebamme
d) Bereichsleitung Hebammen
e) Bereichsleitung MTDG
f) Leitung MTDG
9. entfällt; LGBl. Nr. 63/2019 vom 13.12.2019
10. Führung IKT, bestehend aus der Modellfunktion
IKT-Referatsleitung
11. Verwaltung/Administration, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Verwaltung/Administration Servicedienste
b) Verwaltung/Administration Sachbearbeitung Allgemein
c) Verwaltung/Administration Sachbearbeitung Spezialisiert
d) Verwaltung/Administration Fachbearbeitung
e) Verwaltung/Administration Expertin bzw. Experte
12. Technik, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Technische Sachbearbeitung Allgemein
b) Technische Sachbearbeitung Spezialisiert
c) Technische Fachbearbeitung
d) Technische Expertin bzw. Technischer Experte
e) Servicedienste Technik
f) Facharbeit Technik
g) Anlagenbetreuung Technik
h) Spezialisierte Facharbeit Technik
12a. Medizinphysik, bestehend aus der Modellfunktion
Medizinphysikerin bzw. Medizinphysiker
12b. Operationsmanagement, bestehend aus der Modellfunktion
Operationsmanagerin bzw. Operationsmanager
12c. Psychologie/Klinische Psychologie, bestehend aus der Modellfunktion
Psychologin bzw. Psychologe/Klinische Psychologin bzw. Klinischer Psychologe
13. Soziale Arbeit/Sozialer Dienst, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Sachbearbeitung Spezialisiert
b) Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Fachbearbeitung
c) entfällt; LGBl. Nr. 62/2019 vom 13.12.2019
14. Disposition Berufsrettung, bestehend aus der Modellfunktion
Disponentin bzw. Disponent
15. entfällt; LGBl. Nr. 62/2019 vom 13.12.2019
16. Fachbereichskoordination Pflege, bestehend aus der Modellfunktion
Fachbereichskoordination Pflege
17. Fachbereichskoordination Hebammen, bestehend aus der Modellfunktion
Fachbereichskoordination Hebammen
18. Politik, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Politische Referentin Junior bzw. Politischer Referent Junior
b) Politische Referentin bzw. Politischer Referent
19. entfällt; LGBl. Nr. 27/2023 vom 13.11.2023
20. Interne Revision, bestehend aus der Modellfunktion
Interne Revisorin bzw. Interner Revisor
21. Informations-/Kommunikationstechnologie, bestehend aus den Modellfunktionen
a) IKT-Servicedesk
b) IKT-Betreuung Junior
c) IKT-Engineering Junior
d) IKT-Engineering Professional
e) IKT-Systembetrieb
f) IKT-Betreuung
g) IKT-Engineering Senior
h) IKT-Organisation
i) IKT-Architektur
j) Chief Technologie Officer
22. Lehrerinnen und Lehrer (Pädagoginnen und Pädagogen), bestehend aus den Modellfunktionen
a) Lehrerin bzw. Lehrer der Rettungsakademie
b) Lehrerin bzw. Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege sowie für medizinische, therapeutische und diagnostische Gesundheitsberufe
c) Lehrerin bzw. Lehrer an den berufsbildenden Privatschulen der Stadt Wien
(3) Dem Einreihungsplan für das Gehaltsschema W2 sind folgende mit besonderen Erschwernissen verbundene Berufsfamilien und Modellfunktionen zugeordnet:
1. Versorgungs- und Betreuungsdienste, bestehend aus der Modellfunktion
Infrastrukturelle Versorgungs- und Betreuungsdienste
2. Kindergarten, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Kindergartenassistenz
b) Assistenzpädagogin bzw. Assistenzpädagoge
c) Sprachförderin bzw. Sprachförderer
d) Elementarpädagogin bzw. Elementarpädagoge
3. Feuerwehr, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Feuerwehrfrau bzw. Feuerwehrmann
b) Feuerwehrfrau als Lösch- und Brandmeisterin bzw. Feuerwehrmann als Lösch- und Brandmeister
c) Charge
4. Berufsrettung, bestehend aus der Modellfunktion
Sanitäterin bzw. Sanitäter
5. Pflege, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Pflegeassistenz, Sozial- und Fachbetreuerin bzw. Sozial- und Fachbetreuer
b) Pflegefachassistenz
c) Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege
6. Medizinische, therapeutische und diagnostische Gesundheitsberufe (MTDG), bestehend aus den Modellfunktionen
a) Medizinische Assistenzberufe, Medizinische Masseurin bzw. Medizinischer Masseur, Heilmasseurin bzw. Heilmasseur, Zahnärztliche Assistenz und Sanitätshilfsdienste
b) Medizinisch-Technischer Fachdienst
c) Operationstechnische Assistenz
d) Hebamme
e) Gehobene medizinische, therapeutische und diagnostische Gesundheitsberufe
7. Parkraumüberwachung, bestehend aus der Modellfunktion
Parkraumüberwachung-Kontrollorgan
(4) Dem Einreihungsplan für das Gehaltsschema W3 ist folgende mit besonders starken Erschwernissen verbundene Berufsfamilie und Modellfunktion zugeordnet:
Infrastruktur, bestehend aus der Modellfunktion
Infrastrukturdienste
(5) Dem Gehaltsschema W4 sind folgende Berufsfamilien und Modellfunktionen zugeordnet:
1. Management spitalsärztlicher Dienst, bestehend aus der Modellfunktion
Ärztliche Direktorin bzw. Ärztlicher Direktor
2. Führung (spitals-)ärztlicher Dienst, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Oberärztin bzw. Oberarzt oder Fachärztin bzw. Facharzt mit definierten Leitungsaufgaben
b) Oberärztin bzw. Oberarzt Rettungsdienst
c) Ärztliche Abteilungs- oder Institutsvorständin bzw. Ärztlicher Abteilungs- oder Institutsvorstand
3. Führung Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Allgemeinmedizinerin bzw. Allgemeinmediziner im öffentlichen Gesundheitsdienst mit definierten Leitungsaufgaben II
b) Allgemeinmedizinerin bzw. Allgemeinmediziner im öffentlichen Gesundheitsdienst mit definierten Leitungsaufgaben I
c) Fachärztin bzw. Facharzt im öffentlichen Gesundheitsdienst mit definierten Leitungsaufgaben
4. Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, bestehend aus den Modellfunktionen
a) Allgemeinmedizinerin bzw. Allgemeinmediziner im öffentlichen Gesundheitsdienst
b) Arbeitsmedizinerin bzw. Arbeitsmediziner
c) Fachärztin bzw. Facharzt im öffentlichen Gesundheitsdienst
(6) Dem Gehaltsschema W5 sind folgende mit besonderen Erschwernissen verbundene Berufsfamilie und Modellfunktionen zugeordnet:
Spitalsärztlicher Dienst, bestehend aus den Modellfunktionen
1. Ärztin bzw. Arzt
2. Ärztin bzw. Arzt Notfallaufnahme/Noteinsatzfahrzeug
3. Fachärztin bzw. Facharzt, Oberärztin bzw. Oberarzt
(7) Erschwernisse im Sinn der Abs. 3, 4 und 6 sind:
1. Umwelteinflüsse wie beispielsweise Umgebungseinflüsse (Lärm, Lichtmangel, Blendung, Geruch, Schmutz, Körperflüssigkeiten), chemische Einflüsse, Hitze, Kälte, Durchzug, Nässe, Feuchtigkeit, räumliche Enge, Unfallgefahr, laufend hohe Konzentration zur Vermeidung von Schäden bzw. Unfällen, Ansteckungsgefahr, Infektionsgefahr und/oder
2. körperliche Beanspruchung wie beispielsweise Hand- und Armarbeit im Sitzen, Stehen oder Gehen, Einsatz des ganzen Körpers.
Rückverweise
W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 76 Gehaltsschemata und Einreihungspläne
(1) Die Gehaltsschemata W1, W2, W3, W4 und W5 sind in der Anlage 3 zu diesem Gesetz festgesetzt. Jedem Gehaltsschema ist ein Einreihungsplan zugeordnet, in dem die einzelnen Berufsfamilien und Modellfunktionen einschließlich deren Zuordnung zu den Gehaltsbändern dargestellt sind (Anlage 2 zu diesem …
§ 78 Erschwernisabgeltung
…1) Auf Grund der mit der Tätigkeit verbundenen besonderen Erschwernisse (§ 76 Abs. 7) erhalten die in den Gehaltsschemata W2 und W5 eingereihten Bediensteten eine Abgeltung von monatlich 150 Euro. (2) Auf Grund der mit…
§ 8 Berufsfamilien, Modellfunktionen, Modellstellen
…der in der Anlage 1 zu diesem Gesetz enthaltenen Beschreibung der Modellfunktionen und jeweils aktueller Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile und Organigramme jeweils einer Berufsfamilie (§ 76), innerhalb dieser einer Modellfunktion und innerhalb der Modellfunktion einer konkreten Modellstelle zuzuordnen. Modellstellen sind abstrakte Stellen. (2) Die Dienstgeberin hat die Zuordnung der Dienstposten gemäß…
§ 138a Übergangsbestimmungen
…im Schema W4 in die Modellfunktion „Klinische Psychologin bzw. Klinischer Psychologe KAV“ eingereihten Bediensteten sind für die verbleibende Dauer der Befristung § 76 sowie die Anlagen 1 und 2 in der vor dieser Novelle geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. (2) Die am 31. Dezember 2019 in eine…