W-BedG
Gliederung
2. Abschnitt Verwendung
§ 8 Berufsfamilien, Modellfunktionen, Modellstellen
(1) Sämtliche Dienstposten sind von der Dienstgeberin nach Maßgabe der in der Anlage 1 zu diesem Gesetz enthaltenen Beschreibung der Modellfunktionen und jeweils aktueller Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile und Organigramme jeweils einer Berufsfamilie (§ 76), innerhalb dieser einer Modellfunktion und innerhalb der Modellfunktion einer konkreten Modellstelle zuzuordnen. Modellstellen sind abstrakte Stellen.
(2) Die Dienstgeberin hat die Zuordnung der Dienstposten gemäß Abs. 1 erforderlichenfalls an wesentliche Änderungen der dafür maßgebenden Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile und Organigramme anzupassen. Die Zuordnung einzelner Dienstposten zu einer anderen Modellstelle hat für die davon betroffenen Bediensteten eine Verwendungsänderung (§ 12) zur Folge. §§ 88 bis 92 sind anzuwenden. Bis zum Wirksamwerden der geänderten Zuordnung ist ausschließlich die im Dienstvertrag vorgesehene Zuordnung bzw. Verwendung (§ 3 Abs. 2 Z 5) maßgebend.
§ 8 W-BedG · W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 8 Berufsfamilien, Modellfunktionen, Modellstellen
…§ 8. (1) Sämtliche Dienstposten sind von der Dienstgeberin nach Maßgabe der in der Anlage 1 zu diesem Gesetz enthaltenen Beschreibung der Modellfunktionen und jeweils aktueller…
Anl. 1
…Anlage 1 (zu § 8 ) Schema W1 Berufsfamilie Management Allgemein Gehaltsband Modellfunktion Funktionsbeschreibung W1/19 - W1/20 Management III Die Modellfunktion „Management III“ umfasst Leiterinnen und Leiter…
§ 77 Gehalt
…§ 77. (1) Das Gehalt wird durch das Gehaltsschema, innerhalb dessen durch das Gehaltsband, dem die nach § 8 maßgebende Modellstelle zugeordnet ist, und innerhalb des Gehaltsbandes durch die Gehaltsstufe bestimmt. (2) Die Gehaltsbeträge der auf die Schemata W1, W2, W3, W4 und W5…
§ 59 Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes
…bzw. der Arbeitgeber des anderen Eltern-, Adoptiveltern- oder Pflegeelternteils eine Teilzeitbeschäftigung gemäß §§ 15h oder 15o des Mutterschutzgesetzes 1979 , §§ 8 oder 8g des Väter-Karenzgesetzes oder anderen gleichartigen Rechtsvorschriften ablehnt, innerhalb von acht Wochen nach der Ablehnung, oder 2. wenn der Zeitraum zwischen dem beabsichtigten…
§ 4 StRHG · StRHG · Stadtrechnungshofgesetz – StRHG
§ 4 § 4
…die eine in Abs. 7 erwähnte Funktion ausüben“. Die Dienstposten der in Abs. 2 genannten Bediensteten sind im Sinn des § 8 W-BedG nach Maßgabe der jeweils vorgesehenen Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile und Organigramme einer der Modellstellen gemäß Z 1 bis 3 zuzuordnen. §§ 9 und 10…
§ 1 VBO 1995 · VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 1 Anwendungsbereich
…die Lehrer der Musiklehranstalten der Stadt Wien; 4. die Bediensteten des Landwirtschaftsbetriebes; 5. die Forstarbeiter des Forstwirtschaftsbetriebes; 6. die Aushilfs- und Saisonbediensteten; 7. die Lehrlinge; 8. die Personen, die ausschließlich für eine Tätigkeit im Ausland aufgenommen werden und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Ausland haben, wenn mit ihnen Dienstverträge nach dem…
Rückverweise