§ 105 Entlohnung bei Teilzeitbeschäftigung — W-BedG
(1) Der bzw. dem teilzeitbeschäftigten Bediensteten gebührt der ihrer bzw. seiner Arbeitszeit (Lehrverpflichtung) entsprechende Teil des Monatsbezuges. Dies gilt nicht im Fall einer Reduktion der Arbeitszeit gemäß § 33 Abs. 8.
(2) Die sich aus Abs. 1 ergebende Minderung des Monatsbezuges wird abweichend von § 80 Abs. 2 für den Zeitraum wirksam, für den die Arbeitszeit herabgesetzt worden ist.
(3) Für die Vergütung gemäß § 102 gelten Abs. 1 und 2 sinngemäß. Vergütungen gemäß den §§ 96 bis 101a gebühren der bzw. dem teilzeitbeschäftigten Bediensteten in dem Ausmaß, in dem sie bzw. er die dafür vorgesehenen Voraussetzungen trotz Teilzeitbeschäftigung erfüllt.
§ 109 W-BedG · W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 109 Entlohnung während eines Verwaltungspraktikums
…auf jeden Kalendertag der verhältnismäßige Teil des monatlichen Ausbildungsbeitrages. Im Fall der Herabsetzung der Arbeitszeit gemäß § 4 Abs. 4 ist § 105 sinngemäß anzuwenden. (3) Für Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten ist § 75 Abs. 3 und 5 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des…
§ 112 Entlohnung während eines Ferial- oder Pflichtpraktikums
…Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge bis zur Dauer von höchstens sechs Wochen besteht. § 94 ist nicht anzuwenden. Im Rahmen eines Pflichtpraktikums ist § 105 sinngemäß anzuwenden.…
§ 107 Entlohnung bei Inanspruchnahme eines Freijahres bzw. eines Freiquartals
…einschließlich des Freiquartals) 75 % des Monatsbezuges, der ihrer bzw. seiner besoldungsrechtlichen Stellung entspricht. (1a) Im Fall einer Teilzeitbeschäftigung während der Rahmenzeit ist § 105 Abs. 1 sinngemäß auf den gemäß Abs. 1 gekürzten Monatsbezug anzuwenden, wobei 1. während des Freijahres bzw. Freiquartals das durchschnittliche Beschäftigungsausmaß während der…
§ 79 Kinderbeitrag
…zu 39 Stunden monatlich in der in Abs. 1 festgesetzten Höhe, im Übrigen in der Höhe, welche sich unter sinngemäßer Anwendung des § 105 Abs. 1 erster Satz ergibt. (5) Dem Haushalt der bzw. des Bediensteten gehört ein Kind an, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit…
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