(1) Der § 2 Abs. 1 gilt nicht für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(2) Die Gemeindevertretung kann durch Verordnung bestimmte Gebiete im Bereich öffentlicher Gewässer einschließlich der Halde des Bodensees von der Geltung des § 2 Abs. 1 ausnehmen. Eine solche Verordnung hat die zur Wahrung öffentlicher Interessen, insbesondere des Jugendschutzes, erforderlichen Vorschriften über den Badebetrieb, wie Beschränkungen der Wahrnehmbarkeit durch unbeteiligte Personen, des Zutrittes oder der Badezeit, zu enthalten und ist unbeschadet der sonst für die Kundmachung geltenden Vorschriften auch im Bereich des betreffenden Gebietes im notwendigen Ausmaß ersichtlich zu machen. Die Bestimmungen der §§ 34 bis 36 des Straßengesetzes stehen allenfalls erforderlichen Vorschriften, welche Beschränkungen der Wegefreiheit zur Folge haben, nicht entgegen.
(3) Der § 2 Abs. 1 gilt nicht für die Benützung eines Heißluft- oder Dampfbades (Sauna). Die Inhaber von öffentlichen Heißluft- oder Dampfbädern, in denen die gleichzeitige Benützung durch Personen weiblichen und männlichen Geschlechts zugelassen ist, sind jedoch verpflichtet, auch eine nach Geschlechtern getrennte Benützung in jeweils ausreichendem Maße zu ermöglichen.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013
§ 3 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 3 Sicherheitspolizei
…§ 3. Die Sicherheitspolizei besteht aus der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, ausgenommen die örtliche Sicherheitspolizei ( Art. 10 Abs. 1 Z 7…
§ 97 Außerkrafttreten
…die Organisation der Polizeibehörden; 2. der Erlaß des Ministeriums des Inneren vom 10. Dezember 1850, Zl. 6.370, über den Wirkungskreis der k. k. Polizeibehörden; 3. die Kaiserliche Entschließung vom 25. April 1852 über den Wirkungskreis der obersten Polizeibehörde; 4. der § 1 Abs. 2 und der §…
§ 14 Örtlicher Wirkungsbereich der Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten der Sicherheitspolizei
…§ 14. (1) Den Sicherheitsbehörden obliegt die Ausübung der Sicherheitspolizei ( § 3 ) innerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereiches. Behält sich der Bundesminister für Inneres oder der Landespolizeidirektor eine von einer nachgeordneten Sicherheitsbehörde geführte Amtshandlung durch Weisung vor, so hat…
§ 54 Besondere Bestimmungen für die Ermittlung
…eine von einem bestimmten Menschen geplante strafbare Handlung gegen Leben, Gesundheit, Sittlichkeit, Freiheit, Vermögen oder Umwelt noch während ihrer Vorbereitung ( § 16 Abs. 3 ) verhindern zu können; 3. wenn sonst die Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen gefährdet oder erheblich erschwert wäre. (2a) Zur Unterstützung der Observation gemäß §…
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