(1) Wenn eine Begleitperson aufgenommen wird, darf für diese eine Gebühr für die Unterbringung und Verpflegung bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten verlangt werden. Eine solche Gebühr darf nicht verlangt werden,
a)wenn ein Säugling oder eine Mutter (Bezugsperson) nach § 72 Abs. 1 aufgenommen wird oder
b)in sonstigen Fällen, wenn der Patient oder die Patientin auf die Mitbetreuung angewiesen ist, nach Maßgabe einer Verordnung nach Abs. 2.
(2) Die Landesregierung hat mit Verordnung näher festzulegen,
a)unter welchen Voraussetzungen eine Gebühr nach Abs. 1 lit. b nicht oder nur teilweise eingehoben werden darf; dabei soll insbesondere auf folgende Umstände Bedacht genommen werden: die Art der Erkrankung, das Alter und eine allfällige Behinderung des Patienten oder der Patientin sowie die Dauer des Krankenhausaufenthaltes;
b) die Höhe der Gebühr, insbesondere unter Bedachtnahme auf die Ausstattung und Einrichtung der Unterbringung und die Art der Verpflegung.
*) Fassung LGBl.Nr. 7/2011
Art. 1 § 91 SpG · SpG · Spitalgesetz
Art. 1 § 91 4. Abschnitt Sonderbestimmungen für private Krankenanstalten
…§ 91 *) Anwendung von Bestimmungen des 3. Abschnittes (1) Für private Krankenanstalten sind folgende Bestimmungen des 3. Abschnittes sinngemäß anzuwenden: § 71 Abs. 4 zweiter Satz – Aufnahme in Anstaltsbehandlung – § 72…
Art. 1 § 96 § 96*) Abgeltung von Leistungen in Fondskrankenanstalten
…1) Alle Leistungen der Fondskrankenanstalten nach § 94 Abs. 1 und 2 , insbesondere im stationären, tagesklinischen und spitalsambulanten ( § 51 Abs. 1 und 2 ) Bereich…
Art. 1 § 103b 7. Abschnitt Stationäre Hospize, die in Form eines Pflegeheims betrieben werden
…– §§ 28 bis 58a – Betrieb von Krankenanstalten –; mit Ausnahme der §§ 30a, 32a, 33, 35, 36 Abs. 1 und 2, 39, 39a, 49 und 51 ; § 32 mit der Maßgabe, dass von einer ständigen ärztlichen Anwesenheit abgesehen werden kann, wenn ärztliche Hilfe…
§ 10 StbG · StbG · Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
§ 10 Verleihung
… 1 i. V .m. Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994 (GewO), BGBl. Nr. 194, wegen §§ 81 bis 83 des Sicherheitspolizeigesetzes ( SPG ), BGBl. Nr. 566/1991, oder wegen einer schwerwiegenden Übertretung des Fremdenpolizeigesetzes 2005 , des NAG , des Grenzkontrollgesetzes ( GrekoG ), BGBl. Nr. 435/1996, oder…
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