S.CampG
Gliederung
2. Abschnitt Errichtung und wesentliche Änderung von Campingplätzen
§ 7 Entscheidung über das Bewilligungsansuchen
(1) Die Bewilligung ist erforderlichenfalls unter Vorschreibung von Nebenbestimmungen zu erteilen, wenn
1.die Anforderungen nach § 5 erfüllt werden,
2.die nach § 6 Z 1 mitzuvollziehenden Bestimmungen des Naturschutzrechts und im Fall der Delegierung (§ 6 Z 2) die maßgeblichen baurechtlichen, insbesondere bautechnischen Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Nach Maßgabe des § 50 Abs 2 NSchG können spätere Vorschreibungen vorbehalten werden. Die Bewilligung gilt auch als naturschutzrechtliche Bewilligung und im Fall der Delegierung (§ 6 Z 2) als baurechtliche Bewilligung.
(2) Die Bewilligung erlischt, wenn das Vorhaben nicht binnen fünf Jahren nach Eintritt der Rechtkraft verwirklicht ist.
§ 7 S.CampG · S.CampG · Salzburger Campingplatzgesetz
§ 7 Entscheidung über das Bewilligungsansuchen
…§ 7 (1) Die Bewilligung ist erforderlichenfalls unter Vorschreibung von Nebenbestimmungen zu erteilen, wenn 1. die Anforderungen nach § 5 erfüllt werden, 2. die nach §…
§ 15 Strafbestimmungen
…erforderlichen Unterlagen anzeigt; 6. entgegen § 8a Abs 1 an einzelnen Stellplätzen andere als Bestandrechte einräumt oder solche zu anderen als touristischen Zwecken einräumt; 7. entgegen § 9 Abs 1 keine Campingplatzordnung anschlägt oder entgegen § 9 Abs 2 dafür sorgt, dass ein Verantwortlicher erreichbar ist; 8. entgegen §…
§ 10 Instandhaltung
…zu sorgen, dass der Campingplatz während der Dauer seines Betriebs diesem Gesetz, den gemäß § 6 mitangewendeten Rechtsvorschriften und der Bewilligung gemäß § 7 Abs 1 entspricht. Er ist zur Beseitigung von Mängeln, insbesondere betreffend Hygiene, Brandsicherheit und Erscheinungsbild des Campingplatzes, auch ohne besonderen Auftrag verpflichtet.…
§ 11 Behördliche Aufsicht
…der Öffnungszeiten zu betreten und daraufhin zu überprüfen, ob sie diesem Gesetz, den gemäß § 6 mitangewendeten Rechtsvorschriften und der Bewilligung gemäß § 7 Abs 1 entsprechen. Dies gilt auch für die von der Behörde damit beauftragten Personen. (2) Stellt die Behörde fest, dass diesem Gesetz, den gemäß…
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