LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Glücksspielautomatengesetz 20261. Hauptstück Ausspielungen mit Glücksspielautomaten2. Abschnitt Voraussetzungen für die Durchführung von Ausspielungen mit Glücksspielautomaten2. Unterabschnitt Erteilung einer Konzession§ 8

§ 8Besondere Verfahrensbestimmungen

In Kraft seit 01. Januar 2026
Up-to-date