(1) Ein Antrag auf Erteilung der Bewilligung zum Betrieb eines Automatensalons hat alle zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 14 erforderlichen planlichen Darstellungen und Angaben zu enthalten. Im Antrag sind der Betriebsleiter sowie dessen Stellvertreter (§ 14 Abs 1 Z 3) bekannt zu geben und für diese die Unterlagen gemäß § 7 Abs 2 Z 1, 2 und 3 anzuschließen.
(2) Im Spruchteil des Bescheides ist jedenfalls festzulegen:
1. die Dauer der Bewilligung; diese darf längstens nur für die (Rest)Laufzeit der Konzession festgelegt werden;
2. die Anzahl der im betreffenden Automatensalon zulässigen Glücksspielautomaten; diese darf 10 nicht unter- und 50 nicht überschreiten, wobei die Summe aller Glücksspielautomaten in den einzelnen Automatensalons desselben Konzessionsinhabers die Anzahl der insgesamt zulässigen Glücksspielautomaten des Konzessionsinhabers (§ 8 Abs 4 Z 2) nicht überschreiten darf;
3. die Frist für die vollständige Betriebsaufnahme des Automatensalons; diese Frist ist längstens bis zum Zeitpunkt des Beginns der Betriebspflicht (§ 8 Abs 4 Z 6) festzulegen.
(3) Die Genehmigung ist unter Bedingungen und Auflagen zu erteilen, soweit dies erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße, an den Zielen des § 1 Abs 2 orientierte Ausübung der Tätigkeit zu gewährleisten.
(4) Liegen mehrere Anträge auf Erteilung einer Bewilligung zum Betrieb eines Automatensalons vor, deren Betrieb sich jedoch auf Grund des § 14 Abs 1 Z 1 lit b wechselseitig ausschließen würde, ist demjenigen Konzessionsinhaber die Bewilligung zu erteilen, dessen vollständiger Antrag früher bei der Behörde einlangt ist.
S. GSpAutG 2026 · Salzburger Glücksspielautomatengesetz 2026
§ 22 Erteilung der Zulassung
…werden; 4. die Frist für die Inbetriebnahme des Glücksspielautomaten; diese Frist ist längstens bis zum Ende der Frist für die Betriebsaufnahme des Automatensalons (§ 15 Abs 2 Z 3) festzulegen; sowie 5. der Standort (Automatensalon) des Glücksspielautomaten. (3) Die Zulassung ist unter Bedingungen und Auflagen zu erteilen, soweit…
§ 15 Erteilung der Bewilligung
…Erteilung der Bewilligung § 15 (1) Ein Antrag auf Erteilung der Bewilligung zum Betrieb eines Automatensalons hat alle zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 14 erforderlichen planlichen…
§ 73 Schutz von Informations- und Hinweisgebern
…stehen oder für welche die hinweisgebende Person arbeitet oder mit denen sie in einem beruflichen Kontext anderweitig in Verbindung steht, sind die §§ 15, 16 und 17 S.HSchG sinngemäß anzuwenden. (2) Die Landesregierung hat zum Schutz von Informationsgebern gemäß Abs 1 Z 1 oder von Personen gemäß…
§ 17 Nachträgliche Änderung von Umständen, die der Bewilligung zu Grunde liegen
…Bewilligungsinhaber zugleich mit der Mitteilung eine neue, an die Stelle der ausscheidenden Person tretende Person bekannt zu geben, welche die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt. § 15 Abs 1 gilt sinngemäß. Die Bewilligung kann bis zur Entscheidung der Landesregierung, längstens jedoch für 3 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Einlanges der…
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