LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. LandtagswahlordnungIV. HAUPTSTÜCK Wählbarkeit, Wahlbewerbung § 27 Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)§ 36c

§ 36c§ 36c Abschluss und Veröffentlichung der Landeswahlvorschläge

In Kraft seit 30. Oktober 2020
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