LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. LandtagswahlordnungIV. HAUPTSTÜCK Wählbarkeit, Wahlbewerbung § 27 Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)§ 36

§ 36§ 36 Abschluß und Veröffentlichung der Kreiswahlvorschläge

In Kraft seit 30. Oktober 2020
Up-to-date