LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. LandtagswahlordnungIV. HAUPTSTÜCK Wählbarkeit, Wahlbewerbung § 27 Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)§ 36c

§ 36c§ 36c Abschluss und Veröffentlichung der Landeswahlvorschläge

In Kraft seit 30. Oktober 2020
Up-to-date