Die Verwendungszweige Hilfsdienst, Assistenzdienst, Technischer Dienst, Verwaltungsdienst, Gemeindewachdienst, Sozial- und medizinischer Dienst, Elementar- und sozialpädagogischer Dienst und Musik- und kunstpädagogischer Dienst umfassen nachstehende Tätigkeitsprofile samt zwingenden Vorbildungen und Dienstprüfungen bzw. Dienstausbildungsmodulen:
1. Hilfsdienst
Tätigkeitsprofil 1.1.
Verwendungszweig Hilfsdienst | |
Verwendungsgruppe: | A1 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Durchführen von Hilfstätigkeiten im jeweiligen Aufgabenbereich, für die eine Einschulung von wenigen Tagen oder Wochen ausreicht; - Durchführen von einfachen anlernbaren Arbeiten; - Mitwirken bei allen Maßnahmen der Erhaltung und Instandsetzung von Straßenkörpern, Kunstbauten und Nebenanlagen im Rahmen zugewiesener Arbeitspartien auf angelerntem Niveau; - Bedienung und Wartung der im Einsatz befindlichen Kleingeräte; - Pflege von Grünflächen und Gartenanlagen | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Reinigungskraft, Grünanlagenpflegerin/Grünanlagenpfleger, Straßenerhaltungskraft, Portierin/Portier, Amtswartin/Amtswart |
zwingende Vorbildung: | - |
Dienstprüfung: | - |
2. Assistenzdienst
Tätigkeitsprofil 2.1.
Verwendungszweig Assistenzdienst | |
Verwendungsgruppe: | A2 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Durchführen der zugeteilten Fahraufträge als Lenkerin bzw. Lenker eines Kraftwagens sowie Pflege und einfache Wartung; - Durchführen von anlernbaren Arbeiten, ev. auch mit kurzen Zusatzausbildungen wie z. B. Brandschutzbeauftragte, Aufzugswartin bzw. Aufzugswart, etc; für den jeweiligen Aufgabenbereich ist eine Einschulung über mehrere Wochen oder Monate hinweg erforderlich; - Sicherstellen bzw. Bereitstellen der erforderlichen Materialien durch Lagerhaltung und Administration des Lagers sowie ordnungsgemäße Instandhaltung bzw. Wartung von Gebäuden und Anlagen; - Durchführen aller erforderlichen Maßnahmen zur Betreuung und Unterstützung von Personen bei Bedürfnissen des täglichen Lebens außerhalb des Pflege- und Therapiebereiches allenfalls in Zusammenarbeit mit dem medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Personal; - Reinhaltung, Wartung und Beaufsichtigung von Räumen, Anlagen und Gebäudeteilen, Durchführung kleinerer Reparaturen; - Schneeräum- und Streudienste; - Bedienung und Wartung der Heizanlagen | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Angelernte Arbeiterin/Angelernter Arbeiter Kraftwagenlenkerin/Kraftwagenlenker Telefonistin/Telefonist Heimhelferin/Heimhelfer Bestattungsarbeiterin/Bestattungsarbeiter Hausbesorgerin/Hausbesorger Schulwartin/Schulwart mit überwiegender Reinigungstätigkeit |
zwingende Vorbildung: | - |
Dienstprüfung: | - |
Tätigkeitsprofil 2.2.
Verwendungszweig Assistenzdienst | |
Verwendungsgruppe: | A2 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Betreuung pflegebedürftiger Menschen; - Hilfe bei der täglichen Körperpflege (Waschen, An- und Ausziehen), Anrichten von Mahlzeiten und Unterstützung beim Essen; - Mobilisierung der Patientinnen und Patienten; - Unterstützung beim Aufstehen; - Umbetten der Patientinnen und Patienten; - Überziehen der Betten; - Durchführung der von den Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege angeordneten Maßnahmen in den Wohnungen der Patientinnen und Patienten; - Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen und Weitergabe von Informationen an die Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder an die Ärztinnen und Ärzten über eventuelle Veränderungen im Zustand der Patientinnen und Patienten; - Unterstützung der Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten, der Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und der Ärztinnen und Ärzte bei bestimmten Aufgaben im Bereich Diagnostik und Therapie; - Ergreifen entsprechender Sofortmaßnahmen in Notfällen | |
Typische Stellen: | Pflegeassistentin/Pflegeassistent |
zwingende Vorbildung: | Ausbildung nach der PA-PFA-AV |
Dienstprüfung: | - |
Tätigkeitsprofil 2.3.
Verwendungszweig Assistenzdienst | |
Verwendungsgruppe: | A2 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Wahrnehmen typischer Kanzleitätigkeiten wie Übernahme, Erfassen und Weiterleiten von ein- und ausgehenden Geschäftsstücken, Erstellen einfacher Erledigungen, Führen der Fristablage und Ausscheiden/Vernichten der Akten; - Durchführen von Zustelldiensten im Bedarfsfall; - Durchführen von Schreibarbeiten nach Diktat oder Vorlagen; - Führen von Sammlungen nach definierten Vorgaben, Vervielfältigung bzw. Veranlassen von Druckaufträgen; - Annehmen und Weiterleiten von Anrufen zur jeweilig zuständigen Stelle; - Mitarbeit in der Servicestelle/Einlaufstelle/Telefonzentrale | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Kanzleikraft Verwaltungshilfskraft |
Verwendungsgruppe: | A2 |
zwingende Vorbildung: | - |
Dienstprüfung: | - |
3. Technischer Dienst
Tätigkeitsprofil 3.1.
Verwendungszweig Technischer Dienst | |
Verwendung: | Fachdienst |
Verwendungsgruppe: | T1 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Durchführen von fachlich qualifizierten (Instandhaltungs-) Arbeiten; - Durchführen aller notwendigen Arbeitsvor- und -nachbereitungen an einzusetzenden Maschinen, Geräten und Werkzeugen; - Kontroll- und Wartungsarbeiten entsprechend den vorgegebenen Richtlinien; - erforderlichenfalls Leisten von Wochenend-, Nacht- oder Bereitschaftsdienst zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebes; - Mitwirken und Betreuen bei der Lösung von Problemen und Beseitigen von Störungen mit dem Ziel des optimalen Einsatzes der verwendeten Hardware und Software; Sicherstellen von Datenschutz und Datensicherheit; - Sachbearbeitung im technischen Bereich auf dem Niveau einer einschlägigen Fachausbildung mit mehrjähriger Berufspraxis; dabei z. B. Kontrolle, Überwachung und Teilabnahmen der Arbeiten/Fremdleistungen bei Baumaßnahmen hinsichtlich der vorgegebenen/vereinbarten Kosten- und Qualitätskriterien bzw. technische Sachbearbeitung; - Sicherstellen der praktischen Umsetzung von Baumaßnahmen durch Mitwirken bei Vermessungen, Bauverhandlungen und Projektbesprechungen; - Sicherstellen ausreichender personeller, technischer und materieller Kapazitäten; - Sicherstellung der Umsetzung der Baumaßnahmen durch Überwachung der Einhaltung definierter Vorgaben, Kontrollen und Qualitätssicherung | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Facharbeiterin/Facharbeiter Klärfacharbeiterin/Klärfacharbeiter Schulwartin/Schulwart |
zwingende Vorbildung: | - abgeschlossener einschlägiger Lehrberuf oder - abgeschlossener Lehrberuf und mindestens 2 Jahre facheinschlägige Berufspraxis im Verwendungszweig Nr. 2 |
Dienstprüfung: | - |
Tätigkeitsprofil 3.2.
Verwendungszweig Technischer Dienst | |
Verwendung: | Fachdienst |
Verwendungsgruppe: | T1 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Erfüllung standardisierter, administrativer Aufgaben im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich sowie teilweise auch von spezialisierten (unter Anleitung) bzw. teilroutinemäßigen (selbständig) Aufgaben innerhalb einer bestimmten Organisationseinheit auf dem Niveau einer abgeschlossenen einschlägigen Fachschule oder mit langjähriger Berufserfahrung innerhalb des jeweiligen Fachbereiches; Durchführen von administrativen, organisatorischen und koordinierenden Aufgaben zur Unterstützung einer Leitungsstelle; dabei insbesondere Terminkoordination, Koordinieren und Weiterleiten von Aufträgen der Leitung an die jeweiligen Fachbereiche; - Mitwirken an der Durchführung bei der Beschaffung und Aufbereitung der technischen Unterlagen sowie bei der Erhebung und Vermessung bestehender Strukturen und bei der planlichen Darstellung | |
Typische Stellen: | Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im bautechnischen Bereich |
zwingende Vorbildung: | - erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder - abgeschlossener facheinschlägiger Lehrberuf oder - mindestens 5 Jahre facheinschlägige Berufspraxis |
Dienstprüfung: | - |
Tätigkeitsprofil 3.3.
Verwendungszweig Technischer Dienst | |
Verwendung: | Gehobener Dienst |
Verwendungsgruppe: | T2 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Sicherstellung von Effizienz und Qualität von durchgeführten Arbeiten, Kontrolle der Bediensteten, Sicherstellung der Funktionalität und Einsatzbereitschaft technischer und maschineller Ressourcen, Dienstnehmerschutz, Führen der Lagerverwaltung, Kanzleiführung, Preiserhebungen und Kostenrechnung, Erstellen und Kontrollieren von Dienstplänen sowie der Rufbereitschaft im Winterdienst; Ausbilden von Lehrlingen; - Sicherstellen der Einsatzbereitschaft der jeweiligen technischen Anlagen (z. B. auch des Geräte- und Fuhrparks) an der Dienststelle; Planen und Sicherstellen der Umsetzung aller im Bauhof oder in der Werkstatt anfallenden Reparaturen und sonstiger Aufgaben | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Bauhofleiterin/Bauhofleiter, Werkstättenleiterin/Werkstättenleiter |
zwingende Vorbildung: | - einschlägige Meisterprüfung oder - Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder - einschlägiges Bachelorstudium |
Dienstprüfung: | |
Tätigkeitsprofil 3.4.
Verwendungszweig Technischer Dienst | |
Verwendung: | Gehobener Dienst |
Verwendungsgruppe: | T2 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Bearbeitung und Erledigung komplexer, nicht routinemäßiger administrativer Aufgaben im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich die ein hohes Maß an Selbständigkeit verlangen; auch Beaufsichtigung einiger Bediensteter, die mit Routinearbeiten beschäftigt sind; - Koordinierung der Arbeit der Sachbearbeiter, die mit Routinearbeiten beschäftig sind; - Aufgaben, wie etwa Beratungsgespräche, mündliche Verhandlungen, wobei das Wissen Maturaniveau und detaillierten Kenntnissen im jeweiligen Bereich entspricht | |
Typische Stellenbezeichnungen: | technische Sachbearbeiterin/technischer Sachbearbeiter |
zwingende Vorbildung: | - Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder - einschlägiges Bachelorstudium |
Dienstprüfung: | - |
Tätigkeitsprofil 3.5.
Verwendungszweig Technischer Dienst | |
Verwendung: | Höherer Dienst |
Verwendungsgruppe: | T3 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Bearbeitung und Erledigung komplexer, nicht routinemäßiger administrativer Aufgaben im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich, die ein hohes Maß an Selbständigkeit verlangen; - Beaufsichtigung einiger Bediensteter, die mit Routinearbeiten beschäftigt sind; - Koordinierung der Arbeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die mit Routinearbeiten beschäftig sind; - Kontakt mit Externen zur Lösung komplizierter Probleme und Beantwortung nicht-routinemäßiger Anfragen; - auf Verlangen Erstellen von Analysen der ausgeführten Arbeiten; - Planen und Sicherstellen der Durchführung von Projekten sowie inhaltliche Prüfung von Sachverhalten und Unterlagen; - die Bearbeitung erfordert dabei das Niveau einer universitären Vollausbildung | |
Typische Stellenbezeichnungen: | technische Sachbearbeiterin/technischer Sachbearbeiter |
zwingende Vorbildung: | - einschlägiges universitäres Vollstudium oder - einschlägiger Fachhochschul-Masterstudiengang im Sinne des FHG oder - einschlägiger Fachhochschul-Diplomstudiengang im Sinne des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG) BGBl. Nr. 340/1993 i.d.F. BGBl. I Nr. 77/2020 |
Dienstprüfung: | - |
4. Verwaltungsdienst
Tätigkeitsprofil 4.1.
Verwendungszweig Verwaltungsdienst | |
Verwendung: | Fachdienst |
Verwendungsgruppe: | V1 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Erfüllung standardisierter, administrativer Aufgaben im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich sowie teilweise auch von spezialisierten (unter Anleitung) bzw. teilroutinemäßigen (selbständig) Aufgaben innerhalb einer bestimmten Organisationseinheit auf dem Niveau einer abgeschlossenen einschlägigen Fachschule (z. B. Handelsschule) oder mit langjähriger Berufserfahrung innerhalb des jeweiligen Fachbereiches; - Durchführen von administrativen, organisatorischen und koordinierenden Aufgaben zur Unterstützung einer Leitungsstelle; dabei insbesondere Terminkoordination, Koordinieren und Weiterleiten von Aufträgen der Leitung an die jeweiligen Fachbereiche | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in der Verwaltung |
zwingende Vorbildung: | - erfolgreicher Abschluss einer kaufmännischen Fachschule oder - abgeschlossener Lehrberuf oder - mindestens 5 Jahre facheinschlägige Berufspraxis |
Dienstprüfung: | - Gemeindedienstprüfung für den Rechnungsfachdienst und den Verwaltungsfachdienst; - im Standesamts- und Staatsbürgerschaftsdienst zusätzlich: Fachprüfung für den Standesbeamten- und Staatsbürgerschaftsdienst |
Tätigkeitsprofil 4.2.
Verwendungszweig Verwaltungsdienst | |
Verwendung: | Gehobener Dienst |
Verwendungsgruppe: | V2 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Bearbeitung und Erledigung komplexer, nicht routinemäßiger administrativer Aufgaben im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich, die ein hohes Maß an Selbständigkeit verlangen; - Beaufsichtigung einiger Bediensteter, die mit Routinearbeiten beschäftigt sind; - Koordinierung der Arbeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die mit Routinearbeiten beschäftig sind; - Aufgaben, wie etwa Beratungsgespräche, mündliche Verhandlungen, wobei das Wissen Maturaniveau und detaillierten Kenntnissen im jeweiligen Bereich entspricht | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in der gehobenen Verwaltung |
zwingende Vorbildung: | - Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder - einschlägiges Bachelorstudium |
Dienstprüfung: | - Gemeindedienstprüfung für den Rechnungs-(Buchhaltungs-)dienst und den Gehobenen Verwaltungsdienst; - im Standesamts- und Staatsbürgerschaftsdienst zusätzlich: Fachprüfung für den Standesbeamten- und Staatsbürgerschaftsdienst |
Tätigkeitsprofil 4.3.
Verwendungszweig Verwaltungsdienst | |
Verwendung: | Höherer Dienst |
Verwendungsgruppe: | V3 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Bearbeitung und Erledigung komplexer, nicht routinemäßiger administrativer Aufgaben im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich, die ein hohes Maß an Selbständigkeit verlangen; - Beaufsichtigung einiger Bediensteter, die mit Routinearbeiten beschäftigt sind; - Koordinierung der Arbeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die mit Routinearbeiten beschäftig sind; - Kontakt mit Externen zur Lösung komplizierter Probleme und Beantwortung nicht-routinemäßiger Anfragen; - auf Verlangen Erstellen von Analysen der ausgeführten Arbeiten; - Planen und Sicherstellen der Durchführung von Projekten sowie inhaltliche Prüfung von Sachverhalten und Unterlagen; die Bearbeitung erfordert dabei das Niveau einer universitären Vollausbildung | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Juristische Sachbearbeiterin/Juristischer Sachbearbeiter |
zwingende Vorbildung: | - einschlägiges universitäres Vollstudium oder - einschlägiger Fachhochschul-Masterstudiengang im Sinne des FHG oder - einschlägiger Fachhochschul-Diplomstudiengang im Sinne des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG) BGBl. Nr. 340/1993 i.d.F. BGBl. I Nr. 77/2020 |
Dienstprüfung: | Gemeindedienstprüfung für den Höheren Verwaltungsdienst und den Rechtskundigen Verwaltungsdienst |
5. Gemeindewachdienst
Tätigkeitsprofil 5.1.
Verwendungszweig Gemeindewachdienst | |
Verwendung: | Fachdienst |
Verwendungsgruppe: | V1 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit; - Veranstaltungswesen; - Straßenpolizei (z. B. Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken); - Kontrolle der Gemeindestraßen (Spiel- und Wohnstraßen, Kurzparkzonen, Halteverbote); - Umwelt- und Lärmschutz; - Dokumentenverluste; - Zusammenarbeit mit den Polizeiinspektionen im Gemeindegebiet | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Eingeteilte Gemeindewachebedienstete / Eingeteilter Gemeindewachebediensteter |
zwingende Vorbildung: | Dienstprüfung für eingeteilte Gemeindewachebeamte (bis zur Ablegung dieser Dienstprüfung erfolgt die Entlohnung nach der Verwendung A2 des Verwendungszweiges Nr. 4) |
Dienstprüfung: | Dienstprüfung für eingeteilte Gemeindewachebeamte |
Tätigkeitsprofil 5.2.
Verwendungszweig Gemeindewachdienst | |
Verwendung: | Gehobener Dienst |
Verwendungsgruppe: | V2 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit; - Veranstaltungswesen; - Straßenpolizei (z. B. Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken); - Kontrolle der Gemeindestraßen (Spiel- und Wohnstraßen, Kurzparkzonen, Halteverbote); - Umwelt- und Lärmschutz; - Dokumentenverluste; - Zusammenarbeit mit den Polizeiinspektionen im Gemeindegebiet | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Dienstführende Gemeindewachebedienstete/Dienstführender Gemeindewachebediensteter |
zwingende Vorbildung: | Dienstprüfung für eingeteilte Gemeindewachebeamte |
Dienstprüfung: | Dienstprüfung für dienstführende Gemeindewachebeamte |
6. Sozial- und medizinischer Dienst
Tätigkeitsprofil 6.1.
Verwendungszweig Sozial- und medizinischer Dienst | |
Verwendung: | Fachdienst |
Verwendungsgruppe: | S1 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Betreuung pflegebedürftiger Menschen in Pflegeheimen; - Erfüllung bestimmter Aufgaben im Bereich der Diagnose und der Therapie; - Ergreifen entsprechender Sofortmaßnahmen in Notfällen | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent |
zwingende Vorbildung: | Ausbildung nach der PA-PFA-AV |
Dienstprüfung: | - |
Tätigkeitsprofil 6.2.
Verwendungszweig Sozial- und medizinischer Dienst | |
Verwendung: | Gehobener Dienst |
Verwendungsgruppe: | S2 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Umsetzung der Maßnahmen zur bestmöglichen pflegerischen Versorgung, Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten unter Beachtung der von den übergeordneten Stellen definierten Vorgaben im Rahmen des gesetzlichen Berufsbildes nach den Bestimmungen (2. Hauptstück) des GuKG | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Gesundheits- und Krankenpflegekraft |
zwingende Vorbildung: | abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des GuKG |
Dienstprüfung: | - |
Tätigkeitsprofil 6.3.
Verwendungszweig Sozial- und medizinischer Dienst | |
Verwendung: | Gehobener Dienst |
Verwendungsgruppe: | S2 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Tätigkeit im Rahmen eines Berufsbildes gemäß MTD-Gesetz 2024, dabei insbesondere Veranlassen der Vorbereitung für die therapeutischen Maßnahmen; - Durchführen der Behandlungen bzw. Untersuchungen oder Analysen und Dokumentieren aller relevanten Daten | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Diätologin/Diätologe, Physiotherapeutin/ Physiotherapeut, Ergotherapeutin/Ergotherapeut |
zwingende Vorbildung: | einschlägige Berufsberechtigung nach dem MTD-Gesetz 2024 |
Dienstprüfung: | - |
Tätigkeitsprofil 6.4.
Verwendungszweig Sozial- und medizinischer Dienst | |
Verwendung: | Gehobener Dienst |
Verwendungsgruppe: | S2 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Einsatz als Fachkraft für Sozialarbeit, dabei Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen; Wahrnehmen aller gesetzlichen Möglichkeiten der Erziehungshilfe sowie Durchführen von Maßnahmen zur Beratung, Betreuung und Unterstützung von Minderjährigen sowie ggf. deren Angehörigen in problematischen Lebenslagen | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter |
zwingende Vorbildung: | - Fachhochschule für Sozialarbeit oder Abschluss der Sozialakademie oder - Abschluss des Universitätslehrgangs „Sozial Work“ (MSc) und definierte Zusatzqualifikation (insgesamt mindestens 180 ECTS) |
Dienstprüfung: | - |
Tätigkeitsprofil 6.5.
Verwendungszweig Sozial- und medizinischer Dienst | |
Verwendung: | Höherer Dienst |
Verwendungsgruppe: | S3 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Wahrnehmen der gesetzlich festgelegten medizinischen Aufsichts- und Überwachungsaufgaben im Rahmen der amtsärztlichen Tätigkeit; - Vollziehen von gesetzlich vorgeschriebenen Prophylaxemaßnahmen sowie Erstellen von medizinischen Gutachten, mit dem Ziel, die Volksgesundheit im gegebenen Aufsichtsbereich nachhaltig abzusichern bzw. zu verbessern und Durchführung von medizinischen Aufgaben z. B. medizinischen Untersuchungen | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Ärztin/Arzt |
zwingende Vorbildung: | Abgeschlossenes Diplomstudium der Studienrichtung Humanmedizin oder eine als gleichwertig anerkannte ausländische Ausbildung |
Dienstprüfung: | Erfolgreiche Absolvierung eines für Bundesbedienstete vorgeschriebenen Ausbildungslehrganges und einer für Bundesbedienstete vorgesehenen Dienstprüfung vor der betreffenden Prüfungskommission des Bundes für den amtsärztlichen Dienst |
Tätigkeitsprofil 6.6.
Verwendungszweig Sozial- und medizinischer Dienst | |
Verwendung: | Höherer Dienst |
Verwendungsgruppe: | S3 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
Amts- oder Gemeindetierärztliche Tätigkeiten, wie Kontrolle der Qualität und Genießbarkeit des Schlachtviehs in Fleischereibetrieben und Schlachthöfen und Ausstellung von Zeugnissen und Gutachten | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Tierärztin/Tierarzt |
zwingende Vorbildung: | Abgeschlossenes Diplomstudium der Studienrichtung Veterinärmedizin oder eine als gleichwertig anerkannte ausländische Ausbildung |
Dienstprüfung: | Erfolgreiche Absolvierung eines für Bundesbedienstete vorgeschriebenen Ausbildungslehrganges und einer für Bundesbedienstete vorgesehenen Dienstprüfung vor der betreffenden Prüfungskommission des Bundes für den amtstierärztlichen Dienst |
7. Elementar- und sozialpädagogischer Dienst
Tätigkeitsprofil 7.1.
Verwendungszweig Elementar- und sozialpädagogischer Dienst | |
Verwendung: | Fachdienst |
Verwendungsgruppe: | P1 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Unterstützen von Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den Betreuungseinrichtungen der Gemeinde (Kindergarten, Tagesbetreuungseinrichtungen, Schulen), wobei eine facheinschlägige Berufsausbildung nicht erforderlich ist; - Betreuung der Sachinfrastruktur und Durchführung von damit zusammenhängenden Hilfstätigkeiten (z. B. Reinigung) | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Kinderbetreuerin/Kinderbetreuer Stützkraft |
zwingende Vorbildung: | - |
Dienstausbildungsmodule: | Absolvierung der nach dem NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060, bzw. nach der NÖ Tagesbetreuungsverordnung, LGBl. 5065/2, vorgeschriebenen oder einer gleichwertigen Ausbildung |
Tätigkeitsprofil 7.2.
Verwendungszweig Elementar- und sozialpädagogischer Dienst | |
Verwendung: | Gehobener Dienst |
Verwendungsgruppe: | P2 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Pädagogische Arbeit an einem Kindergarten oder in einer Tagesbetreuungseinrichtung; insbesondere Planen, Durchführen und Dokumentieren der pädagogischen Aufgaben zur Betreuung und Begleitung der anvertrauten Kinder nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen und innerdienstlicher Vorgaben | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Hortpädagogin/Hortpädagoge Elementarpädagogin/Elementarpädagoge, Freizeitpädagogin/Freizeitpädagoge |
zwingende Vorbildung: | Reife-, und/oder Diplomprüfungszeugnis für Elementarpädagogik oder vergleichbare vorgeschriebene Ausbildung |
Dienstprüfung: | - |
Tätigkeitsprofil 7.3.
Verwendungszweig Elementar- und sozialpädagogischer Dienst | |
Verwendung: | Gehobener Dienst |
Verwendungsgruppe: | P2 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen; - Hilfestellung für Menschen bei der Bewältigung und Lösung sozialer Probleme und damit zusammenhängende Beratungs- und Vermittlungsaufgaben. | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Sozialpädagogin/Sozialpädagoge |
zwingende Vorbildung: | Reife- und/oder Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik oder allgemeine pädagogische Ausbildung |
Dienstprüfung: | - |
Tätigkeitsprofil 8.1.
Verwendungszweig Musik- und kunstpädagogischer Dienst | |
Verwendung: | Fachdienst Gehobener Dienst und Höherer Dienst |
Verwendungsgruppen: | MK1, MK2 und MK3 |
Inhalt der Tätigkeit: | |
- Erteilung von Unterricht im Bereich der Gesangs- und Instrumentalpädagogik sowie auch der allgemeinen Musikerziehung; musikalische Grundausbildung und Förderung musikalischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Durchführung von Eignungsprüfungen; Musikvermittlung unter Beachtung pädagogischer und didaktischer Grundsätze; unterstützende Mitwirkung bei der künstlerischen Erarbeitung und Interpretation von Gesangs- oder Instrumentalpartien; - Erteilung von Unterricht im Bereich der Tanz- und Bewegungserziehung; musikalische Früherziehung und Förderung rhythmischer Sicherheit und Körperbewusstseins sowie kreativer Gestaltungs- und Ausdrucksformen; Unterrichtsgestaltung unter Beachtung pädagogischer und didaktischer Grundsätze; unterstützende Mitwirkung bei der künstlerischen Erarbeitung und Interpretation von Musikwerken; - Erteilung von Unterricht im Bereich der bildenden und angewandten Künste; künstlerische Grundausbildung und Förderung künstlerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und Durchführung von Eignungsprüfungen; Kunstvermittlung unter Beachtung pädagogischer und didaktischer Grundsätze; Schaffung der Grundlagen zur Entfaltung einer eigenständigen, künstlerischen Persönlichkeit und für eine selbständige künstlerische Tätigkeit; unterstützende Mitwirkung bei den künstlerischen Lernprozessen; - Erteilung von Unterricht im Bereich der darstellenden Kunst; Vermittlung der Stimmbildung, Sprecherziehung und Bewegungslehre sowie Ausdruck durch Gestik und Mimik; individuelle Förderung der Talente und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler; Anregung und Wecken des künstlerischen Potenzials; Durchführung von Beurteilungen der schauspielerischen Leistungen; Beachtung pädagogischer und didaktischer Grundsätze; unterstützende Mitwirkung bei der kritischen und kreativen Auseinandersetzung mit aufbereiteten Fachinhalten; - In allen Bereichen respektvoller und sensibler Umgang mit den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler; Beratung und Motivation der Schülerinnen und Schüler und Eltern; administrative Tätigkeiten; - Mitwirkung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern bei Schulkonzerten, Schulprojekten, öffentlichen Auftritten, Wettbewerben und ähnlichen Bereicherungen des kulturellen Lebens sowie Vorbereitungen für diese Tätigkeiten | |
Typische Stellenbezeichnungen: | Musikschullehrkraft Kunstschullehrkraft |
a) Verwendung Höherer Dienst, Verwendungsgruppe MK3: zwingendeVorbildung | Musikschullehrkraft: - Abschluss eines musikpädagogischen Bachelor- und Masterstudiums (z. B. Instrumental- und (Gesangs-) pädagogik) mit mindestens 360 ECTS-Anrechnungspunkten oder - Abschluss des Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder - Abschluss eines musikpädagogischen Bachelorstudiums (z. B. Instrumental- und (Gesangs-)pädagogik) mit mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkten und zusätzlich Abschluss eines musikalisch-künstlerischen oder eines weiteren musikpädagogischen Bachelorstudiums mit mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkten oder - Abschluss eines musikalisch-künstlerischen Bachelorstudiums mit mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkten und zusätzlich Abschluss eines musikpädagogischen Masterstudiums mit mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkten oder des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im Unterrichtsfach Musikerziehung oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder Kunstschullehrkraft: - Abschluss eines künstlerischen Bachelor- und Masterstudiums mit mindestens 300 ECTS-Anrechnungspunkten oder - Abschluss eines Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (z. B. Bildnerische Erziehung) oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung Abgeschlossene Diplomstudien in einer gleichwertigen Studienrichtung an anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung sind den vorstehenden Studien gleichzuhalten. Bei abgeschlossenen Studien, die nicht mit ECTS-Anrechnungspunkten bewertet sind, entspricht ein Semester der Mindeststudienzeit 30 ECTS-Anrechnungspunkten. |
b) Verwendung Gehobener Dienst, Verwendungsgruppe MK2 (soweit nicht die zwingende Vorbildung nach lit. a erfüllt ist): zwingende Vorbildung: | Musikschullehrkraft: - Abschluss eines musikalisch-künstlerischen Bachelorstudiums (z. B. Instrumentalstudium) mit mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkten oder - Abschluss eines musikpädagogischen Bachelorstudiums (z. B. Instrumental- und (Gesangs-)pädagogik) mit mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkten oder - Abschluss des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im Unterrichtsfach Musikerziehung oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder - Abschluss eines musiktherapeutischen Studiums (z. B. Musiktherapie) mit mindestens 210 ECTS-Anrechnungspunkten oder - erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung (Musical, Bühnentanz, klassisches Ballett) vor der paritätischen Bühnenprüfungskommission. Kunstschullehrkraft: - Abschluss eines künstlerischen Bachelorstudiums (z. B. Bildende Kunst) mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten oder - erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung (Schauspiel) vor der paritätischen Bühnenprüfungskommission. Abgeschlossene Diplomstudien in einer gleichwertigen Studienrichtung an anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung sind den vorstehenden Studien gleichzuhalten. Bei abgeschlossenen Studien, die nicht mit ECTS-Anrechnungspunkten bewertet sind, entspricht ein Semester der Mindeststudienzeit 30 ECTS-Anrechnungspunkten. |
c) Verwendung Fachdienst, Verwendungsgruppe MK1 (soweit nicht die zwingende Vorbildung nach lit. a oder b erfüllt ist): zwingende Vorbildung: | hervorragende künstlerische oder kunstpädagogische Leistungen (z. B. facheinschlägiges Kurzstudiums oder facheinschlägiger Lehrgang). |
Dienstprüfung: | - |
Rückverweise
NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 6 § 6
…der NÖ Landesregierung bestimmt (§ 117 Abs. 2). In der Verordnung ist auch vorzusehen, welche Verwendungszweige und Verwendungen den Dienstzweigen nach den Anlagen 1, 1a und 1b zur NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976, LGBl. 2400 (im Folgenden: GBDO) und nach der Anlage 1 zum GVBG entsprechen. (3) Im Dienstpostenplan sind folgende Dienstposten als Funktionsdienstposten gesondert…
§ 10 § 10
…die besonderen Aufnahmeerfordernisse des jeweiligen Tätigkeitsprofils gemäß der Anlage 1 erfüllt werden. (6) Die Aufnahme von Vertragsbediensteten darf – unbeschadet § 75 Abs. 1 NÖ GO 1973 bzw. § 57 Abs. 1 NÖ STROG – nur erfolgen, wenn ein im Dienstpostenplan vorgesehener Dienstposten frei ist. Bei Freiwerden…
§ 4 § 4
…1) Der Dienstposten bezeichnet einen Arbeitsplatz im Gemeindedienst, der bis zum Ausmaß der für Vollbeschäftigung vorgesehenen Dienstzeit (§ 26 Abs. 1) von einer (oder…
§ 12 § 12
…erfolgreich abzulegen. (3) Vertragsbedienstete, die vom Gemeinderat zur Kassenverwalterin oder zum Kassenverwalter bestellt wurden oder mit der Stellvertretung betraut wurden (§ 80 Abs. 1 NÖ GO 1973), haben die für ihre Verwendung vorgeschriebene Dienstprüfung binnen 3 Jahren erfolgreich abzulegen. Vertragsbedienstete des Verwendungszweiges Verwaltungsdienst, die nach § 7 Abs…