Zur Erfüllung der Aufgabe der Berufs- oder Fachschule regelt das III.Hauptstück dieses Gesetzes die innere Ordnung des land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens, als Grundlage des Zusammenwirkens von Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten als Schulgemeinschaft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise