(1) Endet der Zeitraum einer befristeten Funktionsausübung ohne Weiterbestellung oder wird die oder der Vertragsbedienstete vor dem Ablauf der Bestellungsdauer von seinem Arbeitsplatz abberufen, ist ihr oder ihm ein anderer Arbeitsplatz zuzuweisen. Eine Einstufung in die im § 31 angeführte Bewertungsgruppe, der sie oder er zuletzt vor der Betrauung mit einer zeitlich begrenzten Funktion angehört hat, darf dabei nur mit schriftlicher Zustimmung der oder des Vertragsbediensteten unterschritten werden. Unterbleibt eine solche Zuweisung des Arbeitsplatzes, ist die oder der Vertragsbedienstete kraft Gesetzes auf eine Planstelle jener Einstufung übergeleitet, der sie oder er zuletzt vor der Betrauung mit einer zeitlich begrenzten Funktion angehört hat.
(2) Die oder der Vertragsbedienstete kann bei sonstiger Unwirksamkeit vor dem Ablauf der Bestellungsdauer von ihrem oder seinem Arbeitsplatz von Amts wegen nur dann abberufen werden, wenn ein wichtiges dienstliches Interesse (zB Organisationsänderung) daran besteht.
(3) Abs. 1 gilt auch für weitere Verwendungsänderungen, die innerhalb von drei Jahren nach dem Enden des Zeitraums einer befristeten Funktionsausübung oder nach der Abberufung vor dem Ablauf der Bestellungsdauer wirksam werden.
Rückverweise
Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 33 Zuordnung zur Modellfunktion und Modellstelle
…die Zuordnung zu einer anderen Modellstelle als der bisherigen zur Folge, so ist die Einstufung der oder des Vertragsbediensteten nach Maßgabe der §§ 34 bis 36 anzupassen. Die Anpassung der Einstufung hat mit der Verfügung über die Verwendungsänderung zu erfolgen.…
§ 34 Zeitlich begrenzte Funktionen
(1) Endet der Zeitraum einer befristeten Funktionsausübung ohne Weiterbestellung oder wird die oder der Vertragsbedienstete vor dem Ablauf der Bestellungsdauer von seinem Arbeitsplatz abberufen, ist ihr oder ihm ein anderer Arbeitsplatz zuzuweisen. Eine Einstufung in die im § 31 angeführte Bewertung…
§ 35 Einstufungsänderung als Folge einer Verwendungsänderung
…1) Ändert sich die Verwendung der oder des Vertragsbediensteten in einem von § 34 nicht erfassten Fall und ist die neue Verwendung 1. nicht mehr ihrer oder seiner bisherigen Entlohnungsgruppe oder 2. innerhalb ihrer oder seiner bisherigen Entlohnungsgruppe nicht…
§ 36 Ergänzungszulage aus Anlass einer Einstufungsänderung
…er vor der Abberufung, die den Anspruch auf Ergänzungszulage begründete, angehörte oder 2. der Zeitraum der befristeten Bestellung der oder des Vertragsbediensteten gemäß § 34 enden würde oder 3. die oder der Vertragsbedienstete der Aufforderung des Dienstgebers, sich um eine bestimmte ausgeschriebene Funktion zu bewerben, nicht nachkommt. (4) Voraussetzung für…