Die §§ 31 bis 36 sind auf Vertragsbedienstete, die einem vom Land verschiedenen Rechtsträger zur Dienstleistung zugewiesen sind, auf die Dauer der Wirksamkeit der Dienstzuweisung nicht anzuwenden.
§ 83a Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 83a 1a. Abschnitt
…das Eingehen dieses Ausbildungsverhältnisses wird kein Dienstverhältnis begründet. Der Zugang zum Verwaltungspraktikum ist mit nachstehender Vorbildung möglich: 1. Abschluss eines Universitätsstudiums, 2. Abschluss einer Fachhochschule, 3. Abschluss einer höheren Schule (Reife- und Diplomprüfung oder Reifeprüfung), 4. Abschluss einer mittleren Schule, 5. Lehrabschluss nach dem Berufsausbildungsgesetz oder 6. beendete Schulpflicht. (2) Das…
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