Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma sowie die Hofrätin Dr. Reinbacher, den Hofrat Dr. Bodis, die Hofrätin Dr. Funk Leisch und den Hofrat Mag. M. Mayr als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über die Revision der C AG in B (Liechtenstein), vertreten durch Univ. Doz. Dr. Thomas Walzel von Wiesentreu, Rechtsanwalt in 6020 Innsbruck, Museumstraße 28 / 4. Stock, gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 10. August 2021, RV/1200044/2019, betreffend Einfuhrumsatzsteuer (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Zollamt Österreich), den Beschluss gefasst:
Spruch
Das mit Beschluss vom 24. Oktober 2024, Ra 2022/16/0107 (EU 2024/0003), dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegte und zu T 596/24 protokollierte Ersuchen um Vorabentscheidung wird zurückgezogen.
1Mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 hat der Verwaltungsgerichtshof dem Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
2 Mit Schriftsatz vom 2. Juni 2025 wurde diedas unter Ra 2022/16/0107 protokollierte Revisionsverfahren einleitende Revision zurückgezogen.
3 Aufgrund der Zurückziehung der Revision wurde das zugrundeliegende Revisionsverfahren mit Beschluss vom heutigen Tag eingestellt.
4 Damit fehlt dem Vorabentscheidungsersuchen die Präjudizialität für ein anhängiges Verfahren, sodass es zurückzuziehen war.
Wien, am 26. Juni 2025