Ra 2025/09/0009 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Beim Verfahren betreffend Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung handelt es sich um ein "civil right" im Sinn der Rechtsprechung des EGMR. Nichts Anderes gilt unter diesem Gesichtspunkt für die Erteilung einer Entsendebewilligung nach § 18 AuslBG (VwGH 26.4.2023, Ra 2022/09/0050; VwGH 29.1.2024, Ra 2023/09/0168). Bei einer solchen Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche oder Verpflichtungen haben die Parteien grundsätzlich ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheit in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem in der Sache entscheidenden Gericht erörtert wird, außer wenn weder eine Tatsachen- noch eine Rechtsfrage aufgeworfen wurde, deren Lösung eine mündliche Verhandlung erfordert hätte (VwGH 22.2.2018, Ra 2017/09/0006).