JudikaturVwGH

Ra 2025/06/0029 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
03. März 2025

Dem Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht dahin zu, ob die für eine Bauführung auf Fremdgrund allenfalls erforderlichen Gemeinderatsbeschlüsse bzw. Zustimmungserklärungen vorliegen (vgl. VwGH 20.12.2022, Ra 2019/06/0256, mwN, wonach dem Anrainer nach der K-BO 1996 kein Recht im Hinblick auf die Frage zukommt, ob die Zustimmung des Grundeigentümers zum Baugesuch vorliegt).