Nichtstattgebung - Entziehung waffenrechtlicher Dokumente - Auf der Grundlage der vom Verwaltungsgericht getroffenen, nicht offensichtlich mangelhaften oder unschlüssigen Feststellungen kommt dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auf Grund des zwingenden öffentlichen Interesses, das an der Verhinderung des Besitzes und Führens von Waffen durch nicht verlässliche Personen besteht (vgl. VwGH 22.5.2018, Ra 2018/03/0049, mwN), keine Berechtigung zu.
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