Ra 2025/01/0097 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Es ist nicht zu beanstanden, wenn das VwG bei (Wieder-)Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit für den Fall, dass der Betroffene die ihm nach § 28 StbG eingeräumte Möglichkeit zur Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht wahrgenommen hat, davon ausgeht, dass die öffentlichen Interessen an der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten überwiegen. In Verfahren zur Feststellung des Verlusts der österreichischen Staatsbürgerschaft nach § 27 StbG ist die Durchführung einer unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung in solchen Fallkonstellationen demnach nicht (mehr) erforderlich.