Ra 2024/18/0595 1 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Eine "Vorverfolgung" ist als ernsthafter Hinweis für die Begründetheit der Furcht vor Verfolgung im Sinne des Art. 4 Abs. 4 Statusrichtlinie und damit als Indiz für eine mögliche Verfolgung anzusehen (vgl. etwa VwGH 12.6.2020, Ra 2019/18/0440).
Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU (Statusrichtlinie) und damit als Indiz für eine mögliche (neuerliche) Verfolgung anzusehen ist (vgl. etwa VwGH 20.3.2025, Ra 2024/18/0595, mwN).…
… der Richtlinie 2011/95/EU (Statusrichtlinie) und damit als Indiz für eine mögliche (neuerliche) Verfolgung anzusehen ist (vgl. etwa VwGH 20.3.2025, Ra 2024/18/0595, mwN). Unter Beachtung des Art. 4 Abs. 4 Statusrichtlinie hätte das BVwG daher stichhaltige Gründe darlegen müssen, weshalb es ungeachtet der zugestandenen…
…Verwaltungsgerichts dar, den für die Erledigung der Verwaltungssache maßgebenden Sachverhalt (auch) von Amts wegen vollständig zu ermitteln und festzustellen (vgl. etwa VwGH 20.3.2025, Ra 2024/18/0595). 18 Neben der Aufnahme aller zur Klarstellung des Sachverhaltes erforderlichen Beweise hat das Verwaltungsgericht auch die Pflicht, auf das Parteivorbringen, soweit es für die Feststellung…
…VwGG auf der Grundlage der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses zu prüfen ist (vgl. etwa VwGH 20.3.2025, Ra 2024/18/0595, mwN). Dementsprechend entziehen sich Änderungen der Sach- und Rechtslage, die sich nach Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses ereignet haben, einer Prüfung im gegenständlichen Revisionsverfahren…
…bilden“. Dazu verweist das Bundesverwaltungsgericht auf zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis auf VwGH 3.7.2023, Ra 2023/14/0182, und VwGH 20.3.2025, Ra 2024/18/0595), in denen dazu keine Aussagen gemacht worden seien. Für das Bundesverwaltungsgericht seien die Ausführungen des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) zum Tatbestandselement der „Andersartigkeit…