Ra 2024/12/0082 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Ersatzanspruch nach § 17 Abs. 2 lit. a L-GlBG 2005 setzt nach dem klaren Gesetzeswortlaut voraus, dass der Beamte bei diskriminierungsfreier Auswahl beruflich aufgestiegen wäre. Die über einen solchen Anspruch absprechende Dienstbehörde kann daher Letzteren dadurch entkräften, dass sie - sei es auch erst aufgrund von im Schadenersatzverfahren gewonnenen Beweisergebnissen - darlegt, dass der Anspruchswerber im Ergebnis zu Recht nicht ernannt wurde (zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach § 18a Abs. 2 Z 1 B-GlBG siehe VwGH 10.10.2023, Ra 2022/12/0039).