Die Aufschrift "Tropical Island" sowie ein Palmenstrand bei Sonnenuntergang suggerieren für den durchschnittlichen Konsumenten (vgl. dazu VwGH 17.12.2024, Ra 2022/11/0058) ganz evident, dass sich das Produkt (Nachfüllbehälter für elektronische Zigaretten) als für die Lebensführung nützlich insbesondere im Sinn einer erholsamen Freizeitgestaltung bzw. eines Gefühlserlebnisses wie bei einem Urlaub auf einer tropischen Palmeninsel darstellen könnte. Als gängige Werbesujets evozieren diese Elemente (tropische Inseln, Palmenstrände bei Sonnenuntergang) beim Durchschnittsverbraucher "Urlaubsträume", wie "Reisen in lockende Ferne" und Entspannung, weshalb sie auch in aller Regel dazu dienen, beim Betrachter konsumstimulierende Assoziationen hervorzurufen. Es kann der Behörde daher nicht entgegengetreten werden, wenn sie einen konkreten Nutzen, der für die Lebensführung des Verbrauchers durch die betreffenden Elemente ("Tropical Island"; Palmenstrand bei Sonnenuntergang) suggeriert werde, darin erblickte, dass beim Konsumenten der Eindruck erweckt werde, er werde, was im Allgemeinen für die Lebensführung als genussvoll und positiv bewertet wird, im Zusammenhang mit dem Konsum des in Rede stehenden Erzeugnisses - quasi wie bei einem Urlaub auf einer tropischen Palmeninsel bei Sonnenuntergang - Gefühle der Erholung und der Exotik ("Urlaubsfeeling") erleben.
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