Ra 2024/09/0076 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das Recht auf Akteneinsicht setzt die Parteistellung in einem von einer Verwaltungsbehörde geführten, auf individuelle Verwaltungsakte der Hoheitsverwaltung gerichteten bzw. auf Bescheiderlassung abzielenden Verwaltungsverfahren voraus (VwGH 4.12.2009, Ra 2019/12/0065).