Ra 2024/09/0064 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Präzisierung des Tatzeitpunkts auf einen bestimmten Tag schließt bereits aus, dass der Mitbeteiligte wegen eines allfälligen weiteren gleichartigen Verhaltens an diesem Tag nochmals disziplinär verfolgt werden darf (VwGH 7.9.2023, Ra 2022/09/0034; VwGH 4.5.2022, Ra 2021/09/0242).