JudikaturVwGH

Ra 2024/07/0203 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
12. November 2024

Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit nach § 21a Abs. 3 WRG 1959 kommt es nicht auf die subjektive wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des zu Verpflichtenden, sondern auf eine objektive Wirtschaftlichkeit, also auf ein angemessenes Verhältnis zwischen einzusetzenden Mitteln und zu erreichendem Erfolg an (VwGH 27.5.2004, 2000/07/0249, 2001/07/0006).

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