JudikaturVwGH

Ra 2024/02/0224 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
22. April 2025

Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Verwaltungsstrafsache im Umfang des vom bekämpften Straferkenntnis erfassten und erledigten Sachverhalts (VwGH 24.7.2019, Ra 2018/02/0163). Demnach darf die Sache des behördlichen Verwaltungsstrafverfahrens nicht ausgewechselt, erweitert oder ausgedehnt werden, was eine Ausdehnung des Tatzeitraums unzulässig macht.