Ra 2024/02/0183 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das Vorliegen eines Wiederholungsfalls ist Voraussetzung für die qualifizierte Strafdrohung des § 38 Abs. 3 TSchG (bis € 7.500,--), sodass dieser nicht zusätzlich als Erschwerungsgrund gewertet werden darf (VwGH 22.4.2025, Ra 2024/02/0224).