Ra 2024/02/0219 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Heranziehung glücksspielrechtlich relevanter Vorfälle bei der Beurteilung der Tauglichkeit eines Konzeptes im Sinne seiner Erfüllungswahrscheinlichkeit kann bei der Auswahlentscheidung, ob eine Ausspielbewilligung erteilt werden soll, nicht als Ermessensüberschreitung oder -missbrauch erkannt werden.