JudikaturVwGH

Ra 2024/02/0219 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2024

Die Heranziehung glücksspielrechtlich relevanter Vorfälle bei der Beurteilung der Tauglichkeit eines Konzeptes im Sinne seiner Erfüllungswahrscheinlichkeit kann bei der Auswahlentscheidung, ob eine Ausspielbewilligung erteilt werden soll, nicht als Ermessensüberschreitung oder -missbrauch erkannt werden.

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