Ra 2024/01/0136 8 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Nachweispflicht des Verleihungswerbers gemäß § 20 Abs. 3 Z 2 StbG bezieht sich nicht auf die Erlassung des Zusicherungsbescheides, sondern auf die gemäß § 20 Abs. 1 StbG vorgeschriebene Frist von zwei Jahren ab Rechtskraft des Zusicherungsbescheides für den Nachweis entweder des Ausscheidens aus dem Verband des bisherigen Heimatstaates oder dessen Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit (vgl. zum Umfang der Geltung der gemäß § 20 Abs. 1 StbG zweijährigen Frist und dem ex lege Außerkrafttreten des Zusicherungsbescheides bei nicht fristgerechter Erfüllung der Nachweispflicht VwGH 18.2.2011, 2007/01/0942, mwN).