JudikaturVwGH

Ra 2023/21/0157 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2025

Die Frage, wie Unionsrecht auszulegen ist, einschließlich der Frage, ob es unmittelbar anwendbar ist und eine Regelung des innerstaatlichen Rechts verdrängt, bildet eine Vorfrage im Sinn des § 38 AVG, weil sie zufolge des Auslegungsmonopols des EuGH in Angelegenheiten des Unionsrechts von diesem Gericht zu entscheiden ist (vgl. aus der Rechtsprechung aus jüngerer Zeit etwa VwGH 22.5.2023, Ra 2021/17/0057; weiters etwa VwGH 14.4.2021, Ra 2020/19/0379, mwN).