Die Frage, was das Einkommensteuergesetz unter dem Begriff "Grundstück" verstanden wissen will, ist unter Bedachtnahme auf den Zweck der jeweiligen Gesetzesbestimmung und die Gesetzessystematik zu ermitteln (vgl. VwGH 27.5.2025, Ro 2024/15/0018, mwN).
Rückverweise